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SCV anerkannt als Weiterbildungsanbieter für Bildungszeit von Ehrenamtlichen

Der Schwäbische Chorverband ist als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt. Dies bedeutet, dass ehrenamtlich Engagierte für Weiterbildungen beim Schwäbischen Chorverband bei ihrem Arbeitgeber eine Freistellung unter Fortzahlung des Gehaltes beantragen können. Die genauen Bedingungen der Freistellung finden sich auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die Anerkennung gilt jedoch nur für Qualifizierungen, die die ehrenamtliche Tätigkeit erfassen, also z.B. nicht für Chorleiterweiterbildungen für Musiker im Haupt- oder Nebenberuf.

Eine Übersicht aller Seminare finden Sie hier, bei Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.

Autor: Johannes Pfeffer am 17. Nov 2016 15:38, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,

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