Die Anträge auf musikalische Dauerkooperation werden von den Schulleitern und der Vereins-Vorstandschaft gemeinsam unterzeichnet, und dann an den jeweils zuständigen Landesbund der Laienmusik – hier der Schwäbische Sängerbund – gesandt. Von dort wird er an das für diesen Landesbund zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Ein bis auf weiteres dort berufenes Zuteilungs-Gremium legt die Höhe der jährlichen Landesförderung der Dauerkooperation fest. Zu beachten ist, dass während der Laufzeit einer Dauerkooperation keine Anträge auf Einzelkooperation gestellt werden können.
Der Antrag auf Dauerkooperation soll dem Schwäbischen Chorverband bis 31. Januar in jenem Jahr vorliegen, in dem die Dauerkooperation beginnt.
Die Anträge auf Einzelkooperation werden ebenfalls von den Schulleitern und der Vereins-Vorstandschaft gemeinsam unterzeichnet. Allerdings werden diese dann direkt an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Zu beachten ist, dass die Anträge spätestens 6 Wochen vor einer Konzertveranstaltung und spätestens zum 1. September des Veranstaltungsjahres vorliegen.
Die Patenschaftsurkunde ist der sichtbare Bestandteil dieser Kooperation. Beide Partner, Schule und Verein, erhalten eine solche Urkunde, unterzeichnet vom Kultusminister und dem Präsidenten des Schwäbischen Chorverbandes Dr. Menz.
Kooperationskonzerte oder Gemeinschaftsveranstaltungen bieten einen schönen Rahmen für die Überreichung dieser Urkunde.
Vergessen Sie nicht die Presse zu informieren.
Weiter können Sie auch einen Delegierten des Schwäbischen Chorverbandes oder des Schulamts bitten, diese Übergabe vorzunehmen.
1. Schulklassen erkunden das Musikleben „vor Ort“ und werden vom Verein eingeladen.
2. Einbeziehen von „Fachleuten“ aus der außerschulischen Musikpraxis. Vereine stellen sich in der Schule vor.
3. Besuch einer Chorprobe durch Klassen.
4. Musiktage oder Projektwoche, die durch den Gesangverein mit unterstützt werden.
5. Mottokonzerte oder „kunterbunte“ Kleinkunstabende, bei denen alle „kooperationsfreudigen“ Partner mitwirken können.
6. Zum Schulfest wird der Erwachsenenchor eingeladen.
7. Der Schulchor wirkt bei Vereinsveranstaltungen mit.
8. Schulchor und Laienchor organisieren gemeinsame Veranstaltungen der Gemeinde(z.B. Brauchtumsfeste, Einweihungsfeiern, Ortsjubiläen usw.).
9. Mitwirkung bei kirchlichen Anlässen, Gestaltung von Weihnachtsfeiern, -spielen oder -konzerten.
10. Gestaltung von Gottesdiensten.
11. Offenes Singen.
12. Gemeinsames Einstudieren eines größeren Werkes.
13. Ad-hoc-Chor mit Eltern, Lehrern und Schülern.
14. Einzelne Männer / Frauen singen zusammen mit dem Schulchor.
15. Einbeziehen anderer schulischer und außerschulischer Musiziergruppen (z.B. Zupforchester, Akkordeonorchester, Posaunenchor, Tanzgruppen).
16. Der Gesangverein beteiligt sich bei der Verlässlichen Grundschule.
17. Ganztagesschule wird möglich durch Unterstützung der Vereine.
Martin Sprenger
Bergstraße 1
72250 Freudenstadt
Telefon und Fax: 07443 6247
E-Mail: m.sprenger@hotmail.de
Die Kooperationsbeauftragten der Sängergaue finden Sie im "Regenbogenpapier" des Kultusministeriums bzw. auf unserer Homepage unter Sängergaue/Chorverbände.