
Die musikalische Kooperation zwischen Schule und Verein Dauerkooperation
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Ab 2011 muss ein jährlicher Folgeantrag gestellt werden, in dem ausgedrückt wird, dass die Kooperation weitergeführt wird und eine weitere Förderung erwünscht ist. Dieser Antrag muss bis 31.01. nach Beginn der Förderung beim Verband eingegangen sein. Das Formular finden Sie unten. |
| Dauerkooperationen Antrag ab 2011 (71,92 KB) |
| jährlicher folgeantrag ab 2011 (59,07 KB) |
| Verwendungsnachweis Dauerkooperation.pdf (176,81 KB) |
Wie beantrage ich eine Einzelkooperation Die Anträge auf Einzelkooperation werden ebenfalls von den Schulleitern und der Vereins-Vorstandschaft gemeinsam unterzeichnet. Allerdings werden diese dann direkt an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Zu beachten ist, dass die Anträge spätestens 6 Wochen vor einer Konzertveranstaltung und spätestens zum 1. September des Veranstaltungsjahres vorliegen. |
| Antrag Einzelkooperation (60,41 KB) |
Die Patenschaftsurkunde Die Patenschaftsurkunde ist der sichtbare Bestandteil dieser Kooperation. Beide Partner, Schule und Verein, erhalten eine solche Urkunde, unterzeichnet vom Kultusminister und dem Präsidenten des Schwäbischen Chorverbandes Dr. Seifert. |
Alles auf einen Blick Laden Sie sich hier sich alles Wissenswerte zur Dauerkooperation ab 2012 hier herunter.
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| informationsblatt laienmusikförderung dauerkooperation.pdf (83,25 KB) |
SCV-Geschäftsstelle: Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart
Tel. 0711 463681, Fax 0711 487473, info(at)s-chorverband.de