Die musikalische Dauerkooperation zwischen Schule und Verein

Dauerkooperation
Mit der musikalischen Kooperation Schule – Verein wird es erstmals in einem deutschen Bundesland möglich, dass einzelne Schulen und Vereine eine musikalische Patenschaft beginnen und mehrere Jahre nacheinander auch finanziell zum Aufbau dieser Zusammenarbeit unterstützt werden können. Insbesondere für viele Grundschulen, Hauptschulen, sowie im Förder- und Sonderschulbereich soll das eigene Musikleben noch stärker entfaltet werden und tragfähige Gemeinschaften von Kindern, Jugendlichen, Elternhäuser und Vereinsmitgliedern mit den Ensembles entstehen.

Einzelkooperation
Neben der Dauerkooperation gibt es die Möglichkeit der Einzelkooperation. Hier kann die finanzielle Förderung musikalischer Einzelprojekte einer Schule mit einem Verein beantragt werden.


Die jeweiligen Anträge finden Sie hier.

antrag_dauerkooperation.pdf  (46 kB)
antrag-kooperation einzel.pdf  (63 kB)
 

Schwäbischer Chorverband,  Geschäftsstelle, Wagenburgstraße 115, 70186 Stuttgart
Tel. 0711/46 36 81, Fax 0711/48 74 73, eMail: info[at]s-chorverband.de