Neues Landesförderprogramm "Singen-Bewegen-Sprechen" geht an den Start


Kinder erleben beim Hören von Gesang, Sprache und Musik und erst recht beim eigenen Singen, Sprechen und Musizieren elementare Freude, die durch entsprechende Bewegung noch gesteigert wird. Diese Freude gilt es aufzugreifen und pädagogisch zu nutzen. Das Land Baden-Württemberg setzt dies mit dem neuen Förderprogramm "Singen-Bewegen-Sprechen" um.


Ab Oktober 2010 startet das innovative musikalische Bildungsangebot für Kinder vom Kindergarten bis zur vierten Grundschulklasse mit 1.000 Kooperationen in ganz Baden-Württemberg.


Jede Kooperation ist auf eine Dauer von sechs Jahren angelegt; zwei Jahrgänge im Kin-dergarten und vier in der Grundschule. Mit Blick auf eine Profilbildung bei den beteiligten Partnern und eine nachhaltige Qualitätsentwicklung des Programms ist vorgesehen, am jeweiligen Standort jährlich eine neue Kooperation hinzuzunehmen.
Das Programm sieht vor, dass jede Woche eine musikpädagogische Fachkraft zusammen mit einer Erzieherin oder einem Erzieher Impulse in den Bereichen Singen, Bewegen und Sprechen setzt und damit die Entwicklung der Kinder ganzheitlich und individuell fördert. Hierdurch wird die gesamte Persönlichkeit des einzelnen Kindes gestärkt und der Über-gang in die Schule günstig beeinflusst.


Nach dem sukzessiven Aufbau im Kindergarten wird das Bildungsangebot ab Herbst 2012 in der Grundschule dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechend inhaltlich erweitert.


Für die Aufnahme in das Programm können sich kommunale Musikschulen oder solche, die als Träger der außerschulischen Jugendbildung anerkannt sind, sowie gemeinnützige Vereine der Laienmusik bewerben. Der erforderliche Antrag ist ausschließlich elektronisch über das Antragsformular zu stellen. Bei der Bewerbung sind bereits ein Kooperationskin-dergarten und eine Kooperationsgrundschule zu benennen; Tageseinrichtungen und Schulkindergärten sowie Sonderschulen mit Kindern im Grundschulalter können ebenfalls Kooperationspartner sein.

 

 

Untenstehend finden Sie die Förderrichtlinien und den Rahmenplan.

rahmenplan singen-bewegen-sprechen.pdf  (60,31 KB)
fördergrundsätze singen-bewegen-sprechen.pdf  (47,69 KB)

 

 

Hilfestellungen für Vereine

 

Der Landesverband der Musikschulen hat zwei sehr hilfreiche Handreichungen erstellt. Diese können Sie hier herunterladen. Die Arbeitshilfe zur Antragsstellung erläuter das online-Formular und sollte unbedingt gelesen werden vor dem Ausfüllen um zu vermeiden, dass Anträge aus formalen Gründen abgelehnt werden.

 

arbeitshilfe antrag landesförderprogramm singen-bewegen-sprechen.pdf  (56,41 KB)
Stand: 19.7.2010

 

Die Personalaufwendungen für die Fachkräfte für Kooperationen, die in das Landesförderprogramm aufgenommen werden, werden zu 100% bezuschusst / übernommen – allerdings nur bis zu einer Höhe, die den Personalaufwendungen für eine nach Entgeltstufe 9, Stufe 5 des TVöD vergütete Lehrkraft entspricht.

Zur Erleichterung der Honorarverhandlungen eine weitere Hilfestellung der Musikschulen. In dieser Beispielrechnung finden Sie genau aufgeführt, was das für Ihren Verein bedeutet.

sbs beispielrechnung.pdf  (140,03 KB)
 

SCV-Geschäftsstelle:   Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart
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