
Neues Landesförderprogramm "Singen-Bewegen-Sprechen" geht an den Start
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Untenstehend finden Sie die Förderrichtlinien und den Rahmenplan. |
| rahmenplan singen-bewegen-sprechen.pdf (60,31 KB) |
| fördergrundsätze singen-bewegen-sprechen.pdf (47,69 KB) |
Hilfestellungen für Vereine
Der Landesverband der Musikschulen hat zwei sehr hilfreiche Handreichungen erstellt. Diese können Sie hier herunterladen. Die Arbeitshilfe zur Antragsstellung erläuter das online-Formular und sollte unbedingt gelesen werden vor dem Ausfüllen um zu vermeiden, dass Anträge aus formalen Gründen abgelehnt werden.
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arbeitshilfe antrag landesförderprogramm singen-bewegen-sprechen.pdf
(56,41 KB)
Stand: 19.7.2010
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Die Personalaufwendungen für die Fachkräfte für Kooperationen, die in das Landesförderprogramm aufgenommen werden, werden zu 100% bezuschusst / übernommen – allerdings nur bis zu einer Höhe, die den Personalaufwendungen für eine nach Entgeltstufe 9, Stufe 5 des TVöD vergütete Lehrkraft entspricht. Zur Erleichterung der Honorarverhandlungen eine weitere Hilfestellung der Musikschulen. In dieser Beispielrechnung finden Sie genau aufgeführt, was das für Ihren Verein bedeutet. |
| sbs beispielrechnung.pdf (140,03 KB) |
SCV-Geschäftsstelle: Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart
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