Satzung des Schwäbischen Chorverbands e.V. (SCV)


I. Name, Zusammensetzung, Sitz und Zweck des Chorverbands

§ 1
Der Schwäbische Chorverband e.V. ist eine Vereinigung von Männer-, Frauen-, gemischten Chören sowie Jungen Chören, Jugend- und Kinderchören sowie Tanz- und Instrumentalgruppen im Gebiet des ehemaligen Württemberg und Hohenzollern. Er ist Mitglied im Deutschen Chorverband.

§ 2
Der Chorverband hat seinen Sitz in Stuttgart; er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer 2345 eingetragen.

§ 3
Der Chorverband bezweckt die gemeinsame Pflege des Chorgesangs sowie die Beratung und Förderung der Vereine auf allen Gebieten des Chorwesens. Er bekennt sich zum Kulturprogramm des Deutschen Chorverbands.

§ 4
Zur Verwirklichung seiner Ziele führt der Chorverband vor allem richtungsweisende chorische Veranstaltungen durch. Er bietet Kurse für Fort- und Weiterbildung, vor allem für Chorleiterinnen und Chorleiter, Sängerinnen und Sänger, Funktionsträger und Vereinsmitglieder seiner Vereine an und gibt eine Zeitschrift heraus.

Jugendordnung der Chorjugend des Schwäbischen Chorverbandes


Gemäß § 32 der Satzung des SCV wird die nachfolgende Chorjugendordnung errichtet:

§ 1 Name

Chorjugend im Schwäbischen Chorverband.
Die Chorjugend ist die Jugendorganisation des Schwäbischen Chorverbandes.
Sie ist die Gemeinschaft der Kinder- und Jugendchöre innerhalb des Schwäbischen Chorverbandes.

Die Chorjugend wird gebildet durch:

a) Die Kinder- und Jugendchöre, wobei den Kinderchören Sängerinnen und Sänger im Alter bis 14 Jahren angehören. Jugendchöre sind Chöre mit Sängerinnen und Sänger über 14 Jahre bis höchstens 27 Jahre.

b) Die Jugendreferenten der Gaue des Schwäbischen Chorverbandes.

§ 2 Aufgaben

1. Die Chorjugend bekennt sich zu den Zielen des Schwäbischen Chorverbandes. Sie tritt für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein und ist sowohl parteipolitisch wie konfessionell unabhängig.

2. Die Chorjugend wird selbständig verwaltet. Sie entscheidet selbst über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

3. Ihre Aufgaben sind:
- Pflege und Förderung des Chorwesens durch jugendpflegerische Arbeit
- Weiterentwicklung der chorischen Jugendarbeit durch praktische Gesangsarbeit, wie auch die Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
- Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Sänger und Sängerinnen von Kinder- und Jugendchören durch Förderung des sozialen Verhaltens.
- Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Chorwesens, durch Veranstaltung von Chortreffen und Förderung des Austausches von Chören.
- Durchführung von Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter, Mitarbeiter in der Jugendarbeit und für die Vorsitzenden und Chorleiter der Gauchorjugend.

 

SCV-Geschäftsstelle:   Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart
Tel. 0711 463681, Fax 0711 487473, info(at)s-chorverband.de