Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.
§ 1 Gewinnspiel
(1) Das Gewinnspiel wird vom Schwäbischen Chorverband (SCV) durchgeführt.
(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er das Anmeldeformulare ausfüllt.
§ 2 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
(2) Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt nur dann vor, wenn sämtliche personenbezogene Angaben des Teilnehmers vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden
(3) Die Teilnahme an einem Gewinnspiel steht nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchancen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter des SCV und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der SCV das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der
Preise obliegen dem SCV.
(2) Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Sach- oder Reisegewinns besteht in keinem Fall.
(3) Die Gewinner werden vom SCV benachrichtigt, und eventuell auf www.s-chorverband.de und/oder den Partnerseiten namentlich veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen EMail/Post-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich.
(4) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den SCV zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Auf verspätete Beschwerden kann sich der Teilnehmer nicht berufen; der SCV wird im Falle verspäteter Beschwerden von seiner Leistungspflicht frei.
§ 5 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe
(1) Der SCV verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformation hingewiesen.
§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
(1) Der SCV behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der SCV insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann der SCV von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
(2) Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
(1) Der SCV wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet..
(2) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
(3) Der SCV haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn dass solche Schäden vom SCV vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
§ 8 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Gewinnspielbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Gewinnspielbedingungen unberührt.
(3) Diese Gewinnspielbedingungen können jederzeit vom SCV ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
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