Silcher-Socke beendet

Die Aktion Silcher-Socke ist beendet. Wir danken allen für das Spenden und Teilnehmen. Bei der Eröffnungsmatinée für das Jubiläumsjahr am 26. Februar 2012 im Silcher-Museum werden die Gewinner gezogen und anschließend benachrichtigt.

Sie können die Aktivitäten den Schwäbischen Chorverbandes und des Silcher-Museums natürlich weiterhin unterstützen.

1. Bequem und sicher per Online-Bankeinzug

2. Per  Überweisung: Tragen Sie Ihre Adresse ein. Aus Platzgründen können Sie diese auch per Mail oder Fax nachreichen.

Konto-Nr: 39 000 3000
BLZ: 603 903 00
Bank: VoBa Region Leonberg
Kontoinhaber: Schwäbischer Chorverband e.V.

 

Silcher Socke


Der Schwäbische Chorverband und damit auch alle Mitgliedsvereine des SCV sind stolzer Eigentümer des Silcher-Museums in Schnait im Remstal, einem Kleinod in der Museumslandschaft Deutschlands. Um dieses Museum und seine Exponate zu erhalten, weiter auszubauen und den Ausstellungen neuen Raum zu geben, brauchen wir Ihre Hilfe. Mit einer Spende für die Aktion Silcher Socke unterstützen Sie nicht nur das Museum bei einem wichtigen Schritt der Erneuerung, sondern mit etwas Glück auch Ihren Verein und sich selbst.

 

Jeder Spender bekommt eine Freikarte für das Museum, als Nachweis gilt die Bestätigungsmail. Dazu winken attraktive Preise wie CDs, Gutscheine, Liederbücher, Stimmbildung oder sogar eine Musikreise – und auch die Vereine können gewinnen: z. B. Zuschüsse zwischen 200 und 1000 Euro oder als ersten Preis eine tatkräftige und finanzielle Unterstützung des SCV bei der nächsten Vereinsveranstaltung. Machen Sie mit und füllen Sie Ihre Silcher-Socke. Wie es genau geht erfahren Sie hier. Alles über die wertvollen Preise lesen Sie weiter unten. Mit den Socken in der Zeitung SINGEN kann auch Ihr Verein attraktive Preise gewinnen, online leider nur Sie selbst.

 
So wird’s gemacht:

1) Ab einer Spendensumme von 5 Euro wird für jeden Spender ein Spenden-Taler ausgestellt. Die Gewinnchancen sind unabhängig von der Spendensumme. Eine mehrmalige Teilnahme ist möglich und erhöht die Chancen.

2) Die Spendentaler werden dann in Silcher-Socken verpackt und im Museum präsentiert.

3) Zur Gewinnauslosung am 26. Februar 2012 im Rahmen der Eröffnungsmatinée für das Jubiläumsjahr im Silcher-Museum in Schnait sind Sie herzlich eingeladen (bitte vorher bei der Geschäftsstelle anmelden).

Onlineteilnahmeschluss: Mittwoch, 15. Februar 2012
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

Werbematerialien zum Jubiläumsjahr

 

Der Schwäbische Chorverband feiert das Jubiläumsjahr mit einer abwechslungsreichen und umfangreichen Veranstaltungsreihe. Um die Veranstaltungen bekannt zu machen, bitten wir Sie um Mithilfe. Auf dieser Seite finden Sie einige Werbematerialien für Ihre Homepage.

 

 

 

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.


§ 1 Gewinnspiel
(1) Das Gewinnspiel wird vom Schwäbischen Chorverband (SCV) durchgeführt.
(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er das Anmeldeformulare ausfüllt.


§ 2 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
(2) Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel liegt nur dann vor, wenn sämtliche personenbezogene Angaben des Teilnehmers vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden
(3) Die Teilnahme an einem Gewinnspiel steht nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Ware oder Inanspruch­nahme einer Dienstleistung. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchancen.


§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter des SCV und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der SCV das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.


§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der
Preise obliegen dem SCV.
(2) Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Sach- oder Reisegewinns besteht in keinem Fall.
(3) Die Gewinner werden vom SCV benachrichtigt, und eventuell auf www.s-chorverband.de und/oder den Partnerseiten namentlich veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen EMail/Post-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich.
(4) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den SCV zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Auf verspätete Beschwerden kann sich der Teilnehmer nicht berufen; der SCV wird im Falle verspäteter Beschwerden von seiner Leistungspflicht frei.


§ 5 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe
 (1) Der SCV verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fern­meldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformation hingewiesen.


§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
(1) Der SCV behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der SCV insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann der SCV von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
(2) Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind ausge­schlossen.


§ 7 Haftung
(1) Der SCV wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet..
(2) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
(3) Der SCV haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinn­spielen entstehen können, es sei denn dass solche Schäden vom SCV vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei­geführt werden.


§ 8 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Gewinnspiel­bedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Gewinnspielbedingungen unberührt.
(3) Diese Gewinnspielbedingungen können jederzeit vom SCV ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

 

SCV-Geschäftsstelle:   Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart
Tel. 0711 463681, Fax 0711 487473, info(at)s-chorverband.de