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Die Vereinssatzung - ein wichtiges Instrument für die Arbeit im Verein
Eine Satzung muss lebendig sein, dass heißt, sie muss die aktuellen Gegebenheiten des Vereins widerspiegeln. Leider merken Vereine oft erst dann, wenn es Probleme gibt, dass ihre Satzung nicht mehr auf dem neuesten Stand ist. Die Musterssatzung auf dieser Seite zeigt auf, welche Punkte in einer Satzung geregelt werden sollten - die individuellen Ergänzungen muss jeder Verein selbst vornehmen.
Wenn Sie Ihre Satzung überarbeiten, können Sie immer auch Ihr zuständiges Registergericht und Ihr zuständiges Finanzamt um Rat fragen. Nur so können Sie sicher sein, dass die später verabschiedete Satzung auch anerkannt wird bzw. dass es keine steuerlichen Nachteile für den Verein gibt oder sogar die Gemeinnützigkeit gefährdet ist.
Übrigens: Immer dann, wenn Sie Ihre Satzung geändert haben, müssen Sie die neue Fassung dem Registergericht vorlegen. Die Änderungen werden dann im Vereinsregister dokumentiert. Auch bei Neuwahlen der vertretungsberechtigten Personen des Vereins bitte das Registergericht informieren.
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