Wichtige Verträge


In vielen Vereinen wurde der Vertrag mit dem Chorleiter nur mündlich und per Handschlag geschlossen. Natürlich sind mündlich getroffene Vereinbarungen genauso gültig wie schriftliche, aber - erinnern sich die Parteien nach Jahren noch genau, was vereinbart wurde? Dieses Verfahren geht nur so lange gut wie es keine Probleme gibt. Deshalb unser Rat: Schließen Sie einen Vertrag mit dem Chorleiter ab - dann sind alle Parteien auf der sicheren Seite.

Handreichungen
und einen Mustertext für einen Chorleitervertrag finden Sie auf dieser Seite. Der Vertragstext kann als Grundlage verwendet werden. Ergänzen müssen Sie dann nur noch Ihre individuellen Absprachen mit dem Chorleiter.

Wenn Sie einen Solisten für ein Konzert verpflichten, empfiehlt es sich ebenso, einen Vertrag abzuschließen. Einen Mustertext finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
allgemeine hinweise chorleitermustervertra.pdf  (83 kB)
mustersatzung_choere.doc  (34 KB)
chorleiter_mustervertrag-2.doc  (30 kB)
solisten-mustervertrag.doc  (21 kB)

 

Die Vereinssatzung - ein wichtiges Instrument für die Arbeit im Verein

 
Eine Satzung muss lebendig sein, dass heißt, sie muss die aktuellen Gegebenheiten des Vereins widerspiegeln. Leider merken Vereine oft erst dann, wenn es Probleme gibt, dass ihre Satzung nicht mehr auf dem neuesten Stand ist. Die Musterssatzung auf dieser Seite zeigt auf, welche Punkte in einer Satzung geregelt werden sollten - die individuellen Ergänzungen muss jeder Verein selbst vornehmen.

Wenn Sie Ihre Satzung überarbeiten, können Sie immer auch Ihr  zuständiges Registergericht und Ihr zuständiges Finanzamt um Rat fragen. Nur so können Sie sicher sein, dass die später verabschiedete Satzung auch anerkannt wird bzw. dass es keine steuerlichen Nachteile für den Verein gibt oder sogar die Gemeinnützigkeit gefährdet ist.

Übrigens: Immer dann, wenn Sie Ihre Satzung geändert haben, müssen Sie die neue Fassung dem Registergericht vorlegen. Die Änderungen werden dann im Vereinsregister dokumentiert. Auch bei Neuwahlen der vertretungsberechtigten Personen des Vereins bitte das Registergericht informieren.

 

 

 

Schwäbischer Chorverband,  Geschäftsstelle, Wagenburgstraße 115, 70186 Stuttgart
Tel. 0711/46 36 81, Fax 0711/48 74 73, eMail: info[at]s-chorverband.de