Das ist Ihr gutes Recht ......
Plötzlich hat der Verein keinen Vorstand mehr, er ist geschlossen zurückgetreten ...
Der Chorleiter hat gekündigt, will aber noch für Monate sein Honorar ....
Ehrenmitglieder - wie verankert man diese in der Satzung ......
Dies sind nur drei Beispiele von vielen aus dem Vereinsalltag.
In der Zeitschrift SINGEN gibt es eine Rubrik "Kurz und Bündig", die regelmäßig zu immer wieder auftretenden Fragen rund um Satzungen, Geschäftsordnungen, Verträge etc. Hilfestellungen gibt.
Darüber hinaus berät unser Präsidiumsmitglied, Rechtsanwalt Christian Heieck, Kanzlei Eisenmann • Wahle • Birk, Stuttgart, die Vereine bei speziellen Fragestellungen. Beratung und Vertretung erfolgen zu besonders günstigen Tarifen speziell für die Chorvereinigungen des Schwäbischen Chorverbandes. Nähere Einzelheiten werden gleich zu Beginn der Beratung zwischen Herrn Rechtsanwalt Heieck und Ihnen abgeklärt.
Seit einigen Monaten besteht zwischen Herrn Rechtsanwalt Heieck und dem
SCV eine Vereinbarung über die kostenlose Erstberatung aller
Chorvereinigungen im SCV. Eine solche Erstberatung liegt vor, wenn Sie Herrn
Rechtsanwalt Heieck anrufen oder ihm eine Mail, ein Fax oder einen Brief
schicken, und die gestellten Fragen ohne weiteren Aufwand beantwortet werden
können.
Bitte beachten Sie:
Ausführliche Beratungen sowie Mandatsübernahmen sind kostenpflichtig.
Einzelheiten werden zwischen Ihnen und Herrn Rechtsanwalt Heieck geklärt
Kontakt:
Rechtsanwalt
Christian Heieck
Kanzlei Eisenmann • Wahle • Birk
Bopserstraße 17 (Ecke Olgastraße)
70180 Stuttgart
Tel.: 07 11 / 2 38 2-422
Fax.: 07 11 / 2 38 25 55
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www.ewb-rechtsanwaelte.de
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