Das ist Ihr gutes Recht ......


Plötzlich hat der Verein keinen Vorstand mehr, er ist geschlossen zurückgetreten ...
Der Chorleiter hat gekündigt, will aber noch für Monate sein Honorar ....
Ehrenmitglieder - wie verankert man diese in der Satzung ......
Dies sind nur drei Beispiele von vielen aus dem Vereinsalltag. 

In der Zeitschrift SINGEN gibt es eine Rubrik "Kurz und Bündig", die regelmäßig zu immer wieder auftretenden Fragen rund um Satzungen, Geschäftsordnungen, Verträge etc. Hilfestellungen gibt.

Darüber hinaus berät unser Präsidiumsmitglied, Rechtsanwalt Christian Heieck, Kanzlei Eisenmann • Wahle • Birk, Stuttgart, die Vereine bei speziellen Fragestellungen. Beratung und Vertretung erfolgen zu besonders günstigen Tarifen speziell für die Chorvereinigungen des Schwäbischen Chorverbandes. Nähere Einzelheiten werden gleich zu Beginn der Beratung zwischen Herrn Rechtsanwalt Heieck und Ihnen abgeklärt.

 

Bitte beachten Sie:
Ausführliche Beratungen sowie Mandatsübernahmen sind kostenpflichtig. Bitte klären Sie dies vorher mit Herrn Heieck ab.

Kontakt:

Rechtsanwalt
Christian Heieck
Kanzlei Eisenmann • Wahle • Birk
Bopserstraße 17 (Ecke Olgastraße)

70180 Stuttgart
Tel.: 07 11 / 2 38 2-422
Fax.: 07 11 / 2 38 25 55
stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de
www.ewb-rechtsanwaelte.de

 

Lesen Sie hier die Beiträge aus der Rubrik "Kurz und bündig"


 

Schwäbischer Chorverband,  Geschäftsstelle, Wagenburgstraße 115, 70186 Stuttgart
Tel. 0711/46 36 81 und 0711/46 68 09, Fax 0711/48 74 73, eMail: info[at]s-chorverband.de