Rundum sicher?


Halbwissen macht halb dumm, halb sicher macht unsicher. 
Weil beim Thema „Sicherheit“ der Spaß aufhört, beginnt gleichzeitig die Notwendigkeit, sich zu erkundigen, was ist versichert, was nicht, was muss sein und was kann sein .....

Nicht  juristisch trocken, sondern sehr plastisch und detailliert behandelt dieses Kapitel wichtige Fragen zum Thema Versicherungen.

Noch ein wichtiger Hinweis:
Die Verfasser der Beiträge und die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle sind keine Versicherungsfachleute. Alle Auskünfte und Tipps können deshalb nur unverbindlich sein. Sprechen sie immer auch mit einem Fachmann/einer Fachfrau und lassen sie sich individuell beraten. Aber tun sie es!!!

 

Mit dem 01.08.2010 tritt die neue Haftplichtversicherung des SCV mit der ARAG in Kraft. Die entsprechenden Unterlagen dazu können in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der neuen und alten Versicherung.

Zum Umgang mit bestehenden Versicherungen hat Präsidiumsmitglied RA Christian Heieck alles wichtige zusammengefasst.

 

Übersicht über die neuen Versicherungsleistungen.pdf  (1,65 MB)
informationen zur erweiterten versicherung des scv august 2010-1.pdf  (62,33 KB)

 

Die Chorversicherung des DCV

 
Die Mitgliedschöre des SCV sind über den DCV grundversichert.

Gruppenversicherungsvertrag des DCV
mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG



Der Deutsche Chorverband e.V. (DCV) hat mit der ARAG Allgemeinen Versicherungs-AG und der ARAG Rechtsschutz Versicherungs-AG einen Gruppenversicherungsvertrag
in den Sparten Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
(Vertragsnummer: SpV 1022831) abgeschlossen, durch die der DCV und seine Mitgliedsorganisationen wie Chorverbände, Sängerbünde, Sängerkreise, Bezirke, Gaue, Vereine und die Deutsche Chorjugend und deren aktiven Mitglieder
versichert werden.

Bei Fragen zum Versicherungsschutz oder für eine Beratung bei Zusatzversicherungen wenden Sie sich bitte an:

ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
Abt. Sport-Betrieb
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
E-mail: duesseldorf@arag-sport.de
Tel: 02351/9 47 54 12 (Herr Schneider)
Tel: 0211/ 9 63 37 64 (Frau Kronenberg)

Folgende Versicherungsarten sind in der Chorversicherung enthalten: (Stand: 18.08.2010)

a) Haftpflichtversicherung
Bei dieser Versicherung geht es um Haftungsansprüche, die aus üblichen Veranstaltungen von Chorvereinen entstehen können. Es gibt Haftungsgrenzen und Ausschlüsse. Andere Haftungsansprüche sind nicht abgedeckt. Bei großen Veranstaltungen mit besonderen Programmpunkten (Umzug, Feuerwerk etc.) sollte unbedingt vorher mit der Versicherung gesprochen werden.

b) Rechtsschutzversicherung
Die ARAG Rechtsschutz sorgt nach Eintritt des Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Versicherten und trägt die hierbei entstehenden Kosten.

c) Unfallversicherung
Die Unfallversicherung deckt Verletzungen und Unfälle an Vereinsmitgliedern bei Vereinsveranstaltungen analog zur Haftflichtversicherung.

 

Sie finden alle Schadensformulare auf der Seite des Deutschen Chorverbandes, klicken Sie dazu auf diesen Link.

Zwischen Herrn Rechtsanwalt Heieck und dem SCV besteht eine Vereinbarung über die kostenlose Erstberatung aller Chorvereinigungen im SCV. Eine solche Erstberatung liegt vor, wenn Sie Herrn Rechtsanwalt Heieck anrufen oder ihm eine Mail, ein Fax oder einen Brief schicken, und die gestellten Fragen ohne weiteren Aufwand beantwortet werden können.

Bitte beachten Sie:
Ausführliche Beratungen sowie Mandatsübernahmen sind kostenpflichtig.
Einzelheiten werden zwischen Ihnen und Herrn Rechtsanwalt Heieck geklärt

Kontakt:
Rechtsanwalt
Christian Heieck
Kanzlei Eisenmann • Wahle • Birk
Bopserstraße 17 (Ecke Olgastraße)
70180 Stuttgart
Tel.: 07 11 / 2 38 2-422
Fax.: 07 11 / 2 38 25 55
stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de
www.ewb-rechtsanwaelte.de

 

 

SCV-Geschäftsstelle:   Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart
Tel. 0711 463681, Fax 0711 487473, info(at)s-chorverband.de