Bei klirrender Kälte, aber strahlendem Sonnenschein trafen sich fast 50 Jubilare des Sängerkreises Mittlerer Neckar am Sonntag Nachmittag mit ihren Angehörigen und Vereinsvorständen in der Gemeindehalle in Kirchberg/Murr.

Finanzhilfen für unsere Vereine
Singen im Chor ist Hobby und ein Stück Kulturpflege gleichermaßen. Wer Kultur pflegt, braucht Idealismus und Geld. Wer Geld braucht, muss wissen, woher und wofür man Zuschüsse bekommen kann, z.B. für eine Auslandsreise des eigenen Chores, ein neues Klavier oder für besondere Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit. |
Informationen zu Zuschüssen, die der Schwäbische Chorverband gewährt finden Sie in den Unterpunkten: Einzelpersonen, Vereine, Gaue. Weitere Zuschussmöglichkeiten finden Sie im Internet zb im Jugendnetz (externer Link, keine Haftung) |
Baden-Württemberg ist ein Paradies!
Meinen wenigstens die anderen Mitgliedsbünde des DCV, wenn sie sich die Förderungen der chorischen Aktivitäten betrachten. Aber – jeder paradiesische Zustand kann ganz schnell ein Ende haben, nämlich dann, wenn die Schlange „verminderte Steuereinnahmen oder wirtschaftliche Rezession eindringt. Sie alle sind aufmerksame Leser der Tagespresse und verfolgen sicherlich das aktuelle wirtschaftliche und politische Geschehen in unserem Lande.
Was hat das nun für ganz konkrete Folgen für Ihre Planungen bei Vereinsaktivitäten?
- Zuschüsse des Landes für kulturelle Aktivitäten sind nicht gesetzlich verankert und damit Freiwilligkeitsleistungen. Es liegt im Ermessen der Landesregierung, was und wieviel in diesem Bereich an Haushaltsmitteln eingesetzt wird. Sie können versichert sein, dass die Vertreter des Kultusministeriums, bei dem wir ressortieren, ganz bestimmt nicht ohne weiteres zulassen werden, dass die Fördermittel an anderer Stelle vergeben werden. Dennoch müssen auch wir in dieser schwierigen Zeit unseren Solidarbeitrag leisten. und sicherlich Kürzungen hinnehmen. Der SSB wird sich bemühen, die Kürzungen so zu verteilen, dass Ihre Aktivitäten dennoch eine sinnvolle Unterstützung erfahren.
Aber dennoch planen Sie alle Veranstaltungen zunächst einmal so, dass sie auch ohne
Landeszuschüsse durchgeführt werden können!
Da wir erst immer Mitte eines Jahres mit gesicherten Informationen aus dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport rechnen können, gilt es in allen Bereichen, sehr vorsichtig zu kalkulieren.
Trotzdem lohnt es sich auf jeden Fall, Zuschussanträge zu stellen und zwar nach dem
neuen, bewährten Verfahren, das hier nochmals erläutert wird:
- Einreichung eines Antrags auf Zuschussmittel über den Gau/Chorverband an den SSB bis 31. März eines Jahres mit Beschreibung des Vorhabens und einer vorläufigen Kostenaufstellung, d.h. Gesamtkosten, Einnahmen-Ausgaben, Auflistung der einzelnen Ausgaben, Auflistung der Einnahmen, Ausweisen des Fehlbetrags. Denken Sie hier daran, dass der Gau ebenfalls eine gewisse Bearbeitungszeit braucht. der Antrag kann also nicht erst am 31. März beim Gau sein!
- Der SSB sendet dem beantragenden Verein eine Bestätigung über den Eingang des Antrags, verbunden mit einem Zwischenbescheid. Der Zwischenbescheid enthält unter Umständen auch bereits Hinweise darüber, welche Punkte der Ausgabenliste nicht bezuschussungsfähig sind.
Eine Kopie des Zwischenbescheids geht an den zuständigen Gau/Chorverband.
- Wenn die Veranstaltung bzw. die Reise vorbei ist, muss eine endgültige Abrechnung, wieder mit Kostenaufstellung, Zeitungsausschnitten, Programmen etc. vorgelegt werden. Neu ist, dass keine Originalbelege mehr eingereicht werden müssen! Der Verwendungsnachweis muss bis 30. November des laufenden Jahres erfolgen.
Konzerte und Reisen, die in den Monaten November bis Dezember des Jahres stattfinden, können bis 15. Januar des folgenden Jahres abgerechnet werden.
Instrumente und Noten müssen bis 1. September des laufenden Jahres angeschafft werden bzw. bis dahin muss die Reparatur des Instrumentes erfolgt sein. Später ausgestellte Rechnungen werden nicht mehr akzeptiert!
- Nach Prüfung der Abrechnung erhält der Verein einen Bewilligungsbescheid. Wenn er auf Rechtsmittel verzichtet und die Bestätigung darüber eingereicht hat, wird der Zuschussbetrag ausbezahlt.
Der zuständige Gau erhält eine Aufstellung über die ausgezahlten Zuschüsse.
Ohne Einreichung eines Kostenvoranschlages bis spätestens 31. März des Jahres, in dem die Veranstaltung/Konzertreise/Anschaffung/Reparatur stattfindet und Einhaltung der weiteren genannten Termine ist eine Auszahlung von Zuschüssen nicht mehr möglich!
Für folgende Vorhaben und Projekte können Zuschüsse beantragt werden (die jeweiligen genauen Richtlinien finden sich unter den Menuepunkten: Einzelpersonen, Vereine und Gaue):
* Kinder- und Jugendchorbereich: Besondere Konzerte
repräsentativen und überörtlichen Charakters
* Anschaffung eines Klaviers bzw. E-Pianos, in
Ausnahmefällen Orffsches Instrumentarium
* Reparatur eines Klaviers bzw. E-Pianos
* Anschaffung von wertvollem Notenmaterial
* Konzertreisen ins Ausland
Aus Mitteln der Chorjugend des Schwäbischen Sängerbundes werden ebenfalls Zuschüsse für besondere Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit gewährt:
Projekte sind z.B. Gaujugendchortage, Fahrten der Gaujugend, Kindertage, Migrations- oder Integrationsprojekte, besondere Workshops oder Schulungen usw.
Bitte die Vorhaben bis 31. März eines Jahres bei der Geschäftsstelle mit einer Kostenaufstellung und einer Projektbeschreibung einreichen.
Der Schatzmeister entscheidet zusammen mit dem Chorjugendvorstand über die Bezuschussung
Weiter gibt es einen Zuschuss von € 200,00 für neugegründete Kinder- und Jugendchöre, die mindestens 1/2 Jahr bestehen.
Wissen Sie eigentlich, dass die Chorjugend im Schwäbischen Sängerbund anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist????
Warum ist das wichtig für Sie?
Weil Sie über den Verband Zuschussanträge für Projekte der überfachlichen Jugendarbeit stellen können.
Was ist überfachliche Jugendarbeit? Ganz einfach:
Alles, was nicht mit Chorsingen zu tun hat, also Freizeiten, Fahrten, Begegnungstage, Sommerferienprogramme usw.
Wir warten auf Ihre Aktivitäten!!!!!!! Zeigen Sie Flagge in der überfachlichen Kinder- und Jugendarbeit und lassen Sie nicht immer die anderen die Lorbeeren einheimsen!
Formulare zur überfachlichen Jugendarbeit können bei geschst@ssb1849.de angefordert werden oder Sie gehen gleich zu den Seiten des Landesjugendrings www.ljrbw.de und dort zur Rubrik Publikationen.
Schwäbischer Chorverband, Geschäftsstelle, Wagenburgstraße 115, 70186 Stuttgart
Tel. 0711/46 36 81 und 0711/46 68 09, Fax 0711/48 74 73, eMail: info[at]s-chorverband.de


Volkslieder von Friedrich Silcher in neuem Gewand
Konzert am Pfingstsamstag, 22. Mai 2010 mit dem Gewandhauschor Leipzig in Weinstadt-Endersbach.
Karten für diese hochkarätige Veranstaltung gibt es in der Geschäftsstelle des SCV. Mehr Informationen finden Sie hier.
Bei klirrender Kälte, aber strahlendem Sonnenschein trafen sich fast 50 Jubilare des Sängerkreises Mittlerer Neckar am Sonntag Nachmittag mit ihren Angehörigen und Vereinsvorständen in der Gemeindehalle in Kirchberg/Murr.
Sie sind das Tafelsilber eines Vereins, doch die meisten Vereine verzichten darauf. Wo bleiben die Jugendlichen in den Vereinen ? Weniger als 4% aller Vereine im SCV haben einen Jugendchor.
Millionen Menschen sitzen jede Woche vor ihrem TV-Gerät und fiebern mit den jungen Gesangstalenten in der Sendung DSDS. Und während Deutschland den Superstar sucht, bleiben die meisten Wünsche unerfüllt, weil die Jugendlichen singende Amateure sind, sich nicht einschätzen können, ihre Stimme nicht kennen, rhythmische und Intonationsschwierigkeiten haben. All das ließe sich in einem Jugendchor beheben. Aber Jugendchöre sind ?Problemkinder? eines jeden Verbandes. Das Singen ist der Gesellschaft abhanden gekommen. Es muss in der Zeit passiert sein, in der aus der schönsten und natürlichsten Art zu Musizieren die ?Sängersache? wurde. Warum sollten Jugendliche Interesse am Singen haben, wenn ihre Eltern nichts damit anfangen können. Hinzu kommen die starke Beanspruchung in der Schule (G8 !), die Fluktuation, bedingt durch Studium und Beruf, das Fehlen qualifizierter Jugendchorleiter.
Ein guter Jugendchorleiter müsste der am höchsten bezahlte sein in der Hierarchie Jugendchor ? Kinderchor - Frauenchor ? Gemischter Chor ? Männerchor. Stimmbildung zwischen Kinder- und Erwachsenenstimme ist schon ein Spezialgebiet für sich. Hinzu kommen umfangreiche Literaturkenntnisse, choreografische Kenntnisse, rhythmische Sicherheit und die Beherrschung eines Begleitinstruments. Eine umfangreiche Ausbildung für Chorleiter! Gäbe es sie, gäbe es auch mehr Jugendchöre im Deutschen Chorverband.
Ein paar Zahlen (Stand 20.8.2009)
Im DCV singen insgesamt 21.354 Chöre, davon 612 Jugendchöre. Das sind 2,866 %. D.h. dass in Deutschlands Chorverbänden 612 Jugendchöre einer ?Armada? von 20.742 Männer-, Frauen- und gemischten Chören gegenüberstehen. Spitzenwerte für den SCV Spitzenreiter bei den Landesverbänden ist übrigens erstmals der Schwäbische Chorverband, nicht nur bei der Gesamtzahl der Chöre, sondern auch bei der Gesamtzahl der Jugendchöre und der Kinderchöre. Am 20.8.2009 gehörten dem SCV an:
120 Jugendchöre (3,8% aller SCV-Chöre)
371 Kinderchöre (11,9%)
138 Kinder- und Jugendchöre (4,4%)
—————————————————————-
629 Kinder und Jugendchöre insgesamt (20%)
Vergleichen wir die SCV-Zahlen mit Nordrhein-Westfalen, dem einwohnerstärksten Bundesland und bislang größten Chorland im DCV, das 2009 erstmals vom SCV überrundet wurde. (more…)
Die Bedeutung Friedrich Silchers in der neueren Musikwissenschaft bis heute - Ein Abriss
Friedrich Silcher ist mit über 300 Volksliedbearbeitungen sicherlich einer der bedeutendsten Volksliedsammler des 19. Jahrhunderts. Für traditionelle Chöre sind seine Bearbeitungen von Volksliedern wichtiger Teil des Repertoires. Die Veröffentlichungen von Noten und Tonmaterial halten immer noch an. Doch wie steht es um die wissenschaftliche Forschung? Hat sein Werk hier Bedeutung für die Nachwelt, ist er auch heute noch Bestandteil der Forschung?
Wissenschaftliche Arbeiten zum 200. Geburtstag
Zu Ehren des 200. Geburtstag Friedrich Silchers fand 1989 in Tübingen am Institut für Musikwissenschaft eine Ausstellung über den ersten Universitätsmusikdirektor statt. Begleitend dazu gab der Initiator und Ordinarius des Institutes Dr. Manfred Hermann Schmid einen Ausstellungskatalog und eine Aufsatzsammlung zu Leben und Nachleben Friedrich Silchers heraus. In seinem Vorwort schreibt er: “Sein Titel lautete Universitäts-Musikdirektor, sein Beruf: Volkserzieher”. Sein pädagogisches Wirken scheint also bedeutend in die Nachwelt hineinzuwirken. Viele seiner Volksliedkompositionen wurden aus pädagogischem Ansinnen, beispielsweise als Unterrichtsstücke oder zur Anpassung der Werke an die Fähigkeiten seiner Alumnen und die Gegebenheiten in den Chören, geschrieben.
Die Aufführungspraxis
Im selben Jahr fand in der Bundesakademie Trossingen ein Symposium statt, welches sich stark mit musikpraktischen Aspekten F. Silchers beschäftigte. Dr. Hermann Josef Dahmen, langjähriger Leiter des Silcher-Archivs in Schnait, mahnt davor Silcher als “weltfremden Traumtänzer” zu sehen. In seinen zwei Referaten zeigt er mehrmals auf, wie Silchers Volksliedsätze durch kunstvoll gemeinte Interpretationen geradezu entstellt werden. Die schlichten Volksliedsätze seien eher zum “Vor-sich-Hinsingen” als für kunstvolle Aufführungen geeignet, in den meisten Aufführungen war dieses Empfinden allerdings nicht gegeben, so Dr. H.J. Dahmen. (more…)
?Musik fördert die Entwicklung ? von Anfang an?.
Aus dieser Erkenntnis heraus fühlt sich der Zollernalb-Sängergau
mit seinen Mitgliedsvereinen seit Jahren verpflichtet, das
Singen im Kindergarten zu fördern.
In Zusammenarbeit mit dem Schwäbischen Chorverband werden
jetzt wieder zwei Seminare für Erzieherinnen und Erzieher zum
Thema ?Singen mit Kindern? angeboten:
ein Grundkurs am Freitag, 18. Juni, und
ein Aufbaukurs am Freitag, 24. September, jeweils im Gemeinde-
haus Rangendingen. Die beiden Dozenten mit langjähriger
Erfahrung in der Aus- und Fortbildung, werden auch
wertvolle Tipps zur Erlangung der ?Felix?-Auszeichnung vermitteln.
Der Sängergau lädt zu den beiden Seminaren ein und freut sich
auf viele Anmeldungen bis 16. März 2010.
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Informationen und Anmeldung bei
Birgit Reinauer, Burgweg 20, 72459 Albstadt-Burgfelden
Telefon 07435/8388, E-Mail Birgit-Reinauer@freenet.de
Zum ersten Mal führt der Zollernalb-Sängergau selbst eine Jugendleiter-Ausbildungsmaßnahme mit dem JuLeiCa-Standard durch. Insgesamt 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Chören des Gaus bilden sich in Ihrer Freizeit mit insgesamt 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten weiter.
JuLeiCa heißt übersetzt: Jugendleiter-Card. Das ist ein bundesweit gültiger Ausweis für Ehrenamtliche, die sich in der Jugendarbeit engagieren. Sie bestätigt die aktive Mitgliedschaft und das aktive Mitwirken in einem Jugendverband sowie die Teilnahme an einer qualitativ hochwertigen Jugendleiterausbildung.
Durch die JuLeiCa wird zum einen die Qualität der Arbeit Ehrenamtlicher abgesichert werden ? deswegen ist auch eine Ausbildung für den Erhalt der JuLeiCa notwendig. Zum anderen ist sie damit gleichzeitig aber auch der Nachweis für die Qualität der Arbeit im einzelnen Verein möglich.
Die JuLeiCa fördert und erleichtert zudem die Arbeit der Ehrenamtlichen, da die Ausbildungsthemen praxisrelevant sind und entsprechend umgesetzt werden können. Die Karte selbst ist 3 Jahre gültig, kann danach aber für 3 weitere Jahre neu beantragt werden. Voraussetzung dafür ist wiederum die Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildung und sichert somit langfristig die Qualität in der Jugendarbeit der einzelnen teilnehmenden Vereine und der jeweiligen Jugendleiter im Zollernalb-Sängergau.
Teilnahmeberechtigt am Ausbildungskurs ist jeder, der in der Jugendarbeit tätig ist und mindestens 16 Jahre alt ist. Abgerundet wird der Kurs über den ?Sofortmaßnahmenkurs am Unfallort? seitens des DRK ? ein weiterer Standard für künftige Jugendleiter im Zollernalb-Sängergau.
Die Inhalte der Ausbildung sind: (more…)
