Baden-Württemberg ist ein Paradies!
Meinen wenigstens die anderen Mitgliedsbünde des DCV, wenn sie sich die Förderungen der chorischen Aktivitäten betrachten. Aber – jeder paradiesische Zustand kann ganz schnell ein Ende haben, nämlich dann, wenn die Schlange „verminderte Steuereinnahmen oder wirtschaftliche Rezession eindringt. Sie alle sind aufmerksame Leser der Tagespresse und verfolgen sicherlich das aktuelle wirtschaftliche und politische Geschehen in unserem Lande.
Was hat das nun für ganz konkrete Folgen für Ihre Planungen bei Vereinsaktivitäten?
- Zuschüsse des Landes für kulturelle Aktivitäten sind nicht gesetzlich verankert und damit Freiwilligkeitsleistungen. Es liegt im Ermessen der Landesregierung, was und wieviel in diesem Bereich an Haushaltsmitteln eingesetzt wird. Sie können versichert sein, dass die Vertreter des Kultusministeriums, bei dem wir ressortieren, ganz bestimmt nicht ohne weiteres zulassen werden, dass die Fördermittel an anderer Stelle vergeben werden. Dennoch müssen auch wir in dieser schwierigen Zeit unseren Solidarbeitrag leisten. und sicherlich Kürzungen hinnehmen. Der SCV wird sich bemühen, die Kürzungen so zu verteilen, dass Ihre Aktivitäten dennoch eine sinnvolle Unterstützung erfahren.
Aber dennoch planen Sie alle Veranstaltungen zunächst einmal so, dass sie auch ohne
Landeszuschüsse durchgeführt werden können!
Da wir erst immer Mitte eines Jahres mit gesicherten Informationen aus dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport rechnen können, gilt es in allen Bereichen, sehr vorsichtig zu kalkulieren.
Trotzdem lohnt es sich auf jeden Fall, Zuschussanträge zu stellen und zwar nach dem
neuen, bewährten Verfahren, das hier nochmals erläutert wird:
- Einreichung eines Antrags auf Zuschussmittel direkt an den SCV bis 31. März eines Jahres mit Beschreibung des Vorhabens und einer vorläufigen Kostenaufstellung, d.h. Gesamtkosten, Einnahmen-Ausgaben, Auflistung der einzelnen Ausgaben, Auflistung der Einnahmen, Ausweisen des Fehlbetrags. Denken Sie hier daran, dass der Postweg eventuell einige Tage braucht.
- Der SCV sendet dem beantragenden Verein eine Bestätigung über den Eingang des Antrags, verbunden mit einem Zwischenbescheid. Der Zwischenbescheid enthält unter Umständen auch bereits Hinweise darüber, welche Punkte der Ausgabenliste nicht bezuschussungsfähig sind.
Eine Kopie des Zwischenbescheids geht an den zuständigen Gau/Chorverband.
- Wenn die Veranstaltung bzw. die Reise vorbei ist, muss eine endgültige Abrechnung, wieder mit Kostenaufstellung, Zeitungsausschnitten, Programmen etc. vorgelegt werden. Neu ist, dass keine Originalbelege mehr eingereicht werden müssen! Der Verwendungsnachweis muss bis 30. November des laufenden Jahres erfolgen.
Konzerte und Reisen, die in den Monaten November bis Dezember des Jahres stattfinden, können bis 15. Januar des folgenden Jahres abgerechnet werden.
Instrumente und Noten müssen bis 1. September des laufenden Jahres angeschafft werden bzw. bis dahin muss die Reparatur des Instrumentes erfolgt sein. Später ausgestellte Rechnungen werden nicht mehr akzeptiert!
- Nach Prüfung der Abrechnung erhält der Verein einen Bewilligungsbescheid. Wenn er auf Rechtsmittel verzichtet und die Bestätigung darüber eingereicht hat, wird der Zuschussbetrag ausbezahlt.
Der zuständige Gau erhält eine Aufstellung über die ausgezahlten Zuschüsse.
Ohne Einreichung eines Kostenvoranschlages bis spätestens 31. März des Jahres, in dem die Veranstaltung/Konzertreise/Anschaffung/Reparatur stattfindet und Einhaltung der weiteren genannten Termine ist eine Auszahlung von Zuschüssen nicht mehr möglich!
Für folgende Vorhaben und Projekte können Zuschüsse beantragt werden (die jeweiligen genauen Richtlinien finden sich unter den Menuepunkten: Einzelpersonen, Vereine und Gaue):
- Erwachsenenbereich: Besondere Konzerte mit überörtlichem Charakter (Orchesterkonzerte)
- Jubiläumskonzerte
- Junge Chöre: Konzerte repräsentativen und überörtlichen Charakters, die als Gauveranstaltung ausgewiesen sind
- Anschaffung eines Klaviers bzw. Flügels zu Probenzwecken
- Reparatur eines Klaviers bzw. Flügels
- Anschaffung von wertvollem Notenmaterial
- Konzertreisen ins Ausland
* Kinder- und Jugendchorbereich: Besondere Konzerte
repräsentativen und überörtlichen Charakters
* Anschaffung eines Klaviers bzw. E-Pianos, in
Ausnahmefällen Orffsches Instrumentarium
* Reparatur eines Klaviers bzw. E-Pianos
* Anschaffung von wertvollem Notenmaterial
* Konzertreisen ins Ausland
Aus Mitteln der Chorjugend des Schwäbischen Chorverbandes werden ebenfalls Zuschüsse für besondere Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit gewährt:
Projekte sind z.B. Gaujugendchortage, Fahrten der Gaujugend, Kindertage, Migrations- oder Integrationsprojekte, besondere Workshops oder Schulungen usw.
Bitte die Vorhaben bis 31. März eines Jahres bei der Geschäftsstelle mit einer Kostenaufstellung und einer Projektbeschreibung einreichen.
Der Schatzmeister entscheidet zusammen mit dem Chorjugendvorstand über die Bezuschussung
Weiter gibt es einen Zuschuss von € 200,00 für neugegründete Kinder- und Jugendchöre, die mindestens 1/2 Jahr bestehen.
Wissen Sie eigentlich, dass die Chorjugend im Schwäbischen Chorverband anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist????
Warum ist das wichtig für Sie?
Weil Sie über den Verband Zuschussanträge für Projekte der überfachlichen Jugendarbeit stellen können.
Was ist überfachliche Jugendarbeit? Ganz einfach:
Alles, was nicht mit Chorsingen zu tun hat, also Freizeiten, Fahrten, Begegnungstage, Sommerferienprogramme usw.
Wir warten auf Ihre Aktivitäten!!!!!!! Zeigen Sie Flagge in der überfachlichen Kinder- und Jugendarbeit und lassen Sie nicht immer die anderen die Lorbeeren einheimsen!
Formulare zur überfachlichen Jugendarbeit können bei info@s-chorverband.de angefordert werden oder Sie gehen gleich zu den Seiten des Landesjugendrings www.ljrbw.de und dort zur Rubrik Publikationen.