Zuschüsse für Chorleiter von Mitgliedsvereinen des Schwäbischen Chorverbandes


Chorleiter, die eine besonders kostenaufwendige Fortbildung besucht haben, können beim Schwäbischen Chorverband einen Antrag auf einen Zuschuss stellen. Der Antrag erfolgt formlos und muss folgende Angaben bzw. Nachweise enthalten:

- Kopie der Teilnahmebestätigung
- Nachweis über den bezahlten Teilnehmerbeitrag
- Angabe, wie hoch der Zuschuss des SSCV-Mitgliedsvereins aus der Chorleiterförderung des Landes war

Aus den oben genannten Parametern wird dann der Zuschussbetrag ermittelt.

 

SCV-Geschäftsstelle:   Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart
Tel. 0711 463681, Fax 0711 487473, info(at)s-chorverband.de