Zuschüsse für Chorleiter von Mitgliedsvereinen des Schwäbischen Chorverbandes
Chorleiter, die eine besonders kostenaufwendige Fortbildung besucht haben, können beim Schwäbischen Chorverband einen Antrag auf einen Zuschuss stellen. Der Antrag erfolgt formlos und muss folgende Angaben bzw. Nachweise enthalten:
- Kopie der Teilnahmebestätigung
- Nachweis über den bezahlten Teilnehmerbeitrag
- Angabe, wie hoch der Zuschuss des SSCV-Mitgliedsvereins aus der Chorleiterförderung des Landes war
Aus den oben genannten Parametern wird dann der Zuschussbetrag ermittelt.
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