Zuschüsse für Chorleiter von Mitgliedsvereinen des Schwäbischen Chorverbandes


Chorleiter, die eine besonders kostenaufwendige Fortbildung besucht haben, können beim Schwäbischen Chorverband einen Antrag auf einen Zuschuss stellen. Der Antrag erfolgt formlos und muss folgende Angaben bzw. Nachweise enthalten:

- Kopie der Teilnahmebestätigung
- Nachweis über den bezahlten Teilnehmerbeitrag
- Angabe, wie hoch der Zuschuss des SSCV-Mitgliedsvereins aus der Chorleiterförderung des Landes war

Aus den oben genannten Parametern wird dann der Zuschussbetrag ermittelt.

 

Schwäbischer Chorverband,  Geschäftsstelle, Wagenburgstraße 115, 70186 Stuttgart
Tel. 0711/46 36 81, Fax 0711/48 74 73, eMail: info[at]s-chorverband.de