Richtlinien für die Bezuschussung von Vereinen

Wenn ein privater Urlaub doppelt so teuer wird wie geplant, schadet das ausschließlich dem eigenen Geldbeutel. Bei öffentlichen Geldern und Mitgliedsbeiträgen von Verbänden hört die Sorglosigkeit auf. Deswegen muss es für Zuschüsse klare Richtlinien geben, die für alle gelten und sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Ausgangpunkt ist dabei stets die Größe des „Kuchens“, der zur Verfügung steht.

Das Thema „Zuschuss-Richtlinien“ stellt Ihnen den Kuchen vor und verrät Ihnen, wie und wofür Ihr Verein ein Stück abbekommen kann.

zuschußrichtlinien junge chöre.pdf  (261,46 KB)
zuschussrichtlinien internaltionale kontakte.pdf  (83,55 KB)
zuschussrichtlinien erwachsenenchöre.pdf  (197,24 KB)
zuschußrichtlinien kinder- und jugendchöre.pdf  (238,42 KB)

Für die Neugründung eines Kinder- oder Jugendchore gewährt der Schwäbische Chorverband eine zusätzlichen Zuschuss.

gründungsbeitrags formular-1.doc  (1,3 MB)

 

Anträge/Kostenvoranschläge

Bis 31. März eines Jahres müssen bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes alles Anträge/Kostenvoranschläge eingehen, für die nach den Richtlinien Zuschüsse gewährt werden können. Der Antrag wird geprüft und der Antragsteller erhält einen Zwischenbescheid (sollte kein Zwischenbescheid erfolgen, erkundigen Sie sich bitte, ob der Antrag eingegangen ist).

Die notwenigen Antragformulare finden Sie im Anschluss.

internationale kontakte.doc  (79,5 KB)
antrag für instrumente und noten.doc  (701,5 KB)
konzertantrag.doc  (364,5 KB)
gründungsbeitrags formular.doc  (1,3 MB)

 

Verwendungsnachweis

Sobald das Projekt abgeschlossen ist, für das Sie einen Zuschussantrag/Kostenvoranschlag eingereicht haben, senden Sie bitte einen sogenannten Verwendungsnachweis an die Geschäftsstelle. Die notwendigen Formulare finden Sie im Anschluss an den Text. Dem Nachweis sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nummerierte Kopien der Belege über die Einnahmen (auch Spenden bzw. weitere 
       Zuschüsse) bzw. Ausgaben, jeweils versehen mit der Angabe: "Sachlich richtig und         festgestellt"
- Eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben mit Angabe der Belegnummern
    und der Angabe über das Defizit
- Ein Programm und ein Zeitungsbericht

 

verwendungsnachweis aktuell für den scv.doc  (360,5 KB)
verwendungsnachweis konzert 2. seite, aufstellung.doc  (23,5 KB)
 

Schwäbischer Chorverband,  Geschäftsstelle, Wagenburgstraße 115, 70186 Stuttgart
Tel. 0711/46 36 81 und 0711/46 68 09, Fax 0711/48 74 73, eMail: info[at]s-chorverband.de