
Richtlinien für die Bezuschussung von Vereinen Wenn ein privater Urlaub doppelt so teuer wird wie geplant, schadet das ausschließlich dem eigenen Geldbeutel. Bei öffentlichen Geldern und Mitgliedsbeiträgen von Verbänden hört die Sorglosigkeit auf. Deswegen muss es für Zuschüsse klare Richtlinien geben, die für alle gelten und sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Ausgangpunkt ist dabei stets die Größe des „Kuchens“, der zur Verfügung steht. Generell gibt es drei Zuschussmöglichkeiten: Für besondere Konzerte, Instrumente und wertvolles Notenmaterialien. Die genauen Richtlinien nach Chorgattung sortiert finden Sie hier. |
| zuschussrichtlinien erwachsenenchöre.pdf (193,35 KB) |
| zuschußrichtlinien junge chöre.pdf (253,5 KB) |
| zuschußrichtlinien kinder- und jugendchöre.pdf (244 KB) |
Für die Neugründung eines Kinder- oder Jugendchore gewährt der Schwäbische Chorverband eine zusätzlichen Zuschuss. |
| gründungsbeitrags formular-1.doc (110 KB) |
Gesonderte Zuschussmöglichkeiten gibt es auch für die Pflege internationaler Kontakte. Gefördert werden grundsätzlich nur Reisen ins Ausland, bei denen die Durchführung von Konzertveranstaltungen im Vordergrund steht. Bei Kurzreisen muss mindestens ein abendfüllendes Konzert eingeplant sein, bei längeren Auslandsaufenthalten ist eine entsprechend größere Zahl vorauszusetzen. Förderfähig ist neben Konzertreisen auch die Teilnahme an internationalen Wettbewerben, Festivals etc. |
| zuschussrichtlinien internationale kontakte.pdf (19,22 KB) |
Anträge/Kostenvoranschläge Bis 31. März eines Jahres müssen bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes alles Anträge/Kostenvoranschläge eingehen, für die nach den Richtlinien Zuschüsse gewährt werden können. Der Antrag wird geprüft und der Antragsteller erhält einen Zwischenbescheid (sollte kein Zwischenbescheid erfolgen, erkundigen Sie sich bitte, ob der Antrag eingegangen ist). Die notwenigen Antragformulare finden Sie im Anschluss. |
| internationale kontakte.doc (126 KB) |
| antrag für instrumente und noten.doc (750,5 KB) |
| konzertantrag.doc (98 KB) |
| gründungsbeitrags formular.doc (110 KB) |
Verwendungsnachweis Sobald das Projekt abgeschlossen ist, für das Sie einen Zuschussantrag/Kostenvoranschlag eingereicht haben, senden Sie bitte einen sogenannten Verwendungsnachweis an die Geschäftsstelle. Die notwendigen Formulare finden Sie im Anschluss an den Text. Dem Nachweis sind folgende Unterlagen beizufügen:
|
| verwendungsnachweis aktuell für den scv.doc (407 KB) |
| verwendungsnachweis konzert 2. seite, aufstellung.doc (76,5 KB) |
SCV-Geschäftsstelle: Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart
Tel. 0711 463681, Fax 0711 487473, info(at)s-chorverband.de