Richtlinien für die Bezuschussung von Vereinen

Wenn ein privater Urlaub doppelt so teuer wird wie geplant, schadet das ausschließlich dem eigenen Geldbeutel. Bei öffentlichen Geldern und Mitgliedsbeiträgen von Verbänden hört die Sorglosigkeit auf. Deswegen muss es für Zuschüsse klare Richtlinien geben, die für alle gelten und sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Ausgangpunkt ist dabei stets die Größe des „Kuchens“, der zur Verfügung steht.

Das Thema „Zuschuss-Richtlinien“ stellt Ihnen den Kuchen vor und verrät Ihnen, wie und wofür Ihr Verein ein Stück abbekommen kann.

Generell gibt es drei Zuschussmöglichkeiten: Für besondere Konzerte, Instrumente und wertvolles Notenmaterialien. Die genauen Richtlinien nach Chorgattung sortiert finden Sie hier.

zuschussrichtlinien erwachsenenchöre.pdf  (204,91 KB)
zuschußrichtlinien junge chöre.pdf  (264,85 KB)
zuschußrichtlinien kinder- und jugendchöre.pdf  (244,38 KB)

 

Für die Neugründung eines Kinder- oder Jugendchore gewährt der Schwäbische Chorverband eine zusätzlichen Zuschuss.

gründungsbeitrags formular-1.doc  (1,3 MB)

 

Gesonderte Zuschussmöglichkeiten gibt es auch für die Pflege internationaler Kontakte. Gefördert werden grundsätzlich nur Reisen ins Ausland, bei denen die Durchführung von Konzertveranstaltungen im Vordergrund steht. Bei Kurzreisen muss mindestens ein abendfüllendes Konzert eingeplant sein, bei längeren Auslandsaufenthalten ist eine entsprechend größere Zahl vorauszusetzen. Förderfähig ist neben Konzertreisen auch die Teilnahme an internationalen Wettbewerben, Festivals etc.

zuschussrichtlinien internationale kontakte.pdf  (83,55 KB)

 

Anträge/Kostenvoranschläge

Bis 31. März eines Jahres müssen bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes alles Anträge/Kostenvoranschläge eingehen, für die nach den Richtlinien Zuschüsse gewährt werden können. Der Antrag wird geprüft und der Antragsteller erhält einen Zwischenbescheid (sollte kein Zwischenbescheid erfolgen, erkundigen Sie sich bitte, ob der Antrag eingegangen ist).

Die notwenigen Antragformulare finden Sie im Anschluss.

internationale kontakte.doc  (79,5 KB)
antrag für instrumente und noten.doc  (701,5 KB)
konzertantrag.doc  (98 KB)
gründungsbeitrags formular.doc  (1,3 MB)

 

Verwendungsnachweis

Sobald das Projekt abgeschlossen ist, für das Sie einen Zuschussantrag/Kostenvoranschlag eingereicht haben, senden Sie bitte einen sogenannten Verwendungsnachweis an die Geschäftsstelle. Die notwendigen Formulare finden Sie im Anschluss an den Text. Dem Nachweis sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nummerierte Kopien der Belege über die Einnahmen (auch Spenden bzw. weitere 
       Zuschüsse) bzw. Ausgaben, jeweils versehen mit der Angabe: "Sachlich richtig und         festgestellt"
- Eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben mit Angabe der Belegnummern
    und der Angabe über das Defizit
- Ein Programm und ein Zeitungsbericht

 

verwendungsnachweis aktuell für den scv.doc  (360,5 KB)
verwendungsnachweis konzert 2. seite, aufstellung.doc  (23,5 KB)

 

SWR Herzenssache "Wiegenlieder-Projekt"

Die SWR-Herzenssache und der Carus-Verlag unterstützen mit dem Verkauf der Wiegenlieder CD Projekte, die das Singen mit Kindern unterstützen.

"Beim Singen lernen die Kinder nicht nur die Grundlagen der Sprachstruktur. Auch ihre soziale Kompetenz und ihr Selbstbewusstsein werden dadurch gefördert. In einem einzigartigen CD- Radio- und Internetprojekt haben 52 der besten Sängerinnen, Sänger und Vokalensembles ihre Lieblings-Schlaf- und Wiegenlieder aufgenommen. Entstanden sind dabei ein Liederbuch sowie eine Doppel-CD. Initiator des Projekts ist Cornelius Hauptmann.

Herzenssache ist begeistert von der Benefiz-Aktion "Wiegenlieder" von SWR2 und dem Carus-Verlag. Mit den Spenden, die hier zusammenkommen, und einem Teil des Verkaufserlöses will die Kinderhilfsaktion von SWR und SR möglichst vielen Kindern den Zugang zum Singen ermöglichen. Wir unterstützen deshalb Kinderhilfsprojekte, die das Singen mit Kindern fördern – und somit für mehr Integration und Chancengleichheit sorgen "

(Quelle: www.swr.de/herzenssache/-/id=100806/nid=100806/did=5660752/qjlw6x/index.html)

Mehr Informationen finden Sie auf wiegenlieder.org und auf den Seiten der SWR Herzenssache dort finden Sie auch den Förderantrag.


Die Richtlinien für die Antragsstellung finden Sie untenstehend.

förderrichtlinien.pdf  (49,9 KB)
 

Schwäbischer Chorverband,  Geschäftsstelle, Wagenburgstraße 115, 70186 Stuttgart
Tel. 0711/46 36 81, Fax 0711/48 74 73, eMail: info[at]s-chorverband.de