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Impulsprogramm "Kultur nach Corona": Bewerbungen ab sofort möglich:Es gibt ein neues Investitionsprogramm für Vereine und Verbände der Breitenkultur. Das Programm wurde für die Amateurmusik und das Amateurtheater ausgeschrieben, um bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen, den Probe- und Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und das ehrenamtliche Engagement zu stärken.
Im Programm sind Zuwendungen vorgesehen für: - die Schaffung geeigneter Probe- und Spielorte für die Vereine - die Anschaffung von beweglichen Gütern für die Vereine - die Stärkung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen durch die Landesverbände - Imagekampagnen und Aktionen zur Mitgliedergewinnung durch die Landesverbände Dises Förderprogramm ist ein Baustein eines ganzen Förderpaketes für Kunst und Kultur in Baden-Württemberg. Informieren Sie sich über die Website über weitere Fördermöglichkeiten des Landes zum Beispiel in den Bereichen "Digitalisierung" oder "Junge Perspektiven". Antragsberechtigt sind neben Vereinen der Amateurmusik und des Amateurtheaters auch Landes-, Regional- und Kreisverbände. Die Fördersumme liegt für Vereine zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro. Ein Eigenanteil in Höhe von in der Regel mindestens 20 % der Projektkosten wird erwartet. Er kann in Form von Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden. Auch mehrere Vereine können hier zusammenarbeiten. Der Schwäbische Chorverband bietet für seine Vereine eine Beratung an. Die Ausschreibung findet sich hier. Hier geht es direkt zur Richtlinie. Anträge auf Förderungen sind über das Online-Formular einzureichen. Sie können bis 18. bzw. 28. Oktober 2021 gestellt werden. Anmeldung zum Chorverbands- und Chorjugendtag am 10. Oktober 2021 in Plochingen:Am 10. Oktober 2021 finden virtuell die Mitgliederversammlungen von SCV und Chorjugend statt. Die Unterlagen zum Chorverbandstag wurden in der letzten Woche per Mail versandt. Bitte melden Sie Ihre Vertreter bis 07. Oktober 2021 über das Online-Formular an.
Corona-Verordnung Baden-Württemberg:Was darf mein Verein in Zeiten der Corona-Pandemie? Der Schwäbische Chorverband bringt auf seiner Website www.s-chorverband.de seine Vereine ständig auf den aktuellen Stand der Vorschriften und Hygienevorgaben. Zudem steht die Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes als Servicepartner für Ihre Fragen bereit. Jetzt SINGEN 10.2021 online lesen:Chorverbandstag & Chorjugendtag:
Am 10. Oktober 2021 finden die Mitgliederversammlungen des Schwäbischen Chorverbandes und seiner Chorjugend statt. Viele wichtige Themen stehen auf der Tagesordnung. Von der Strukturreform über die Zukunft von Silchers Geburtshaus bis hin zu Umstrukturierungen im Bereich der Fördermittel für Kinder- und Jugendchöre: Hier bestimmen die Vereine mit, wie sich der Schwäbische Chorverband in Zukunft entwickeln wird.
Die Zeitschrift SINGEN können Sie digital lesen in der mobilen App oder hier im Browser. Der nächste Newsletter erscheint voraussichtlich im Oktober 2021. | |
Kontakt / Impressum | |
Schwäbischer Chorverband e.V.
Geschäftsstelle Musikzentrum Baden-Württemberg Eisenbahnstr. 59 73207 Plochingen Tel: 07153 92816-60 Fax: 07153 92816-79 E-Mail: info@s-chorverband.de www.s-chorverband.de Vertreten durch: Präsident Dr. Jörg Schmidt, Vizepräsident Christian Heieck, Vizepräsidentin Angelika Puritscher, Vizepräsident Gerald Kranich, Schatzmeister Roman Kotschi Eintragung im Vereinsregister
Registernummer: VR2345 Registergericht: Stuttgart
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