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Schwäbischer Chorverband » Anmeldung zum ordentlichen Chorjugendtag 2025

Anmeldung zum ordentlichen Chorjugendtag 2025

Datum: 27./28. September 2025
Anmeldeschluss: 15. Juli 2025
Ort: Maichingen

Samstag, 27. September 2025

Projektentwicklung für den Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit:

14:30 Uhr: Begrüßung und Kennenlernen

15:00 Uhr: Brainstorming Projekte (Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit)

18:00 Uhr: Abendessen

19:30 Uhr: interaktiver Abend

Übernachtung & Projektentwicklung im Abakus Hotel, Stuttgarter Str. 49, 71069 Sindelfingen

Sonntag, 28. September 2025

Projektentwicklung für den Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit:

08:00 Uhr: Frühstück

09:00 Uhr: Konkretisierung der Beschlussvorlage der Projektideen für den vereinsrechtlichen Teil

12:00 Uhr: Mittagessen für Projektentwicklungsteilnehmer:innen

im Abakus Hotel, Stuttgarter Str. 49, 71069 Sindelfingen

Mitgliederversammlung – vereinsrechtlicher Teil:

12:00 Uhr: Einlass der Delegierten

13:00 Uhr: Begrüßung, vereinsrechtlicher Teil des Chorjugendtages

16:00 Uhr: Ende

vereinsrechtlicher Teil im Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger Str. 44, 71069 Sindelfingen

Die Teilnahme ist wahlweise an beiden Teilen oder nur am vereinsrechtlichen Teil möglich. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 15. Juli 2025. Bei einer später eingehenden Anmeldung kann eine Unterkunft für die Projektentwicklung nicht garantiert werden.
Für die Teilnahme an der Projektentwicklung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 55 € für die Verpflegung während der Projektentwicklung, Unterkunft und Abendaktivität erhoben. Für bis zu 2 Jugendliche unter 27 Jahren pro Verein wird die Teilnahme von der Chorjugend gefördert.

 

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten minderjähriger Teilnehmer (bitte unterschrieben bis 31. August 2025 an die Geschäftsstelle zurücksenden): 25-04-29_CJT 2025_Einverständnis Sorgeberechtigte

 

TAGESORDNUNG CHORJUGENDTAG 28. September 2025

1. Feststellung der Stimmberechtigung

2. Genehmigung der Tagesordnung

3. Berichte

  • Vorsitzende der Chorjugend
  • Musikdirektor der Chorjugend
  • Finanzreferentin der Chorjugend
  • Rechnungsprüfer der Chorjugend

Diese vier Berichte liegen schriftlich vor.

  • Bericht von „Rhythm of Riga 2025“ (Förderfondsprojekt 2024)

Austauschmöglichkeit zu den Berichten im Raum

4. Aussprache zu den Berichten

5. Entlastung des Vorstandes

6. Änderungen der Jugendordnung

7. Wahlen

  • 1 Vorsitzende:r
  • 2 stellvertretende Vorsitzende:r
  • 2 Vertreter:innen der Chöre

8. Projekte und Ausbildungen 2026

9. Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit: Vorstellung der Projektidee

10. Kindeswohlkonzept der Chorjugend im SCV

11. Gemeinsame Chorjugend BW

Austauschmöglichkeit zu den Projekten im Raum

12. Feststellung der Anwesenheit für die Auszahlung des Förderfonds

13. Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit: Beschluss der Projektidee

14. Genehmigung des Haushaltes 2026

15. Anträge

16. Verschiedenes

Anträge an den Chorjugendtag müssen laut Satzung § 15 (5) bis zum 13. September 2025 schriftlich bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes eingegangen sein.

Wahl- und Stimmberechtigung siehe § 4 Abschnitt 7 der Jugendordnung:
https://www.s-chorverband.de/verband/satzung-und-ordnungen/

Förderfondskriterien: https://www.s-chorverband.de/foerderfonds-der-chorjugend-im-scv/

 

Anmeldeformular zum Chorjugendtag 2025

alternativ direkt unter: https://forms.office.com/e/rxQ7vWTnfF


Hilfreich zu diesem Thema sind u.a. auch:

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