Anmeldung zum ordentlichen Chorjugendtag 2025
Samstag, 27. September 2025
Projektentwicklung für den Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit:
14:30 Uhr: Begrüßung und Kennenlernen
15:00 Uhr: Brainstorming Projekte (Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit)
18:00 Uhr: Abendessen
19:30 Uhr: interaktiver Abend
Übernachtung & Projektentwicklung im Abakus Hotel, Stuttgarter Str. 49, 71069 Sindelfingen
Sonntag, 28. September 2025
Projektentwicklung für den Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit:
08:00 Uhr: Frühstück
09:00 Uhr: Konkretisierung der Beschlussvorlage der Projektideen für den vereinsrechtlichen Teil
12:00 Uhr: Mittagessen für Projektentwicklungsteilnehmer:innen
im Abakus Hotel, Stuttgarter Str. 49, 71069 Sindelfingen
Mitgliederversammlung – vereinsrechtlicher Teil:
12:00 Uhr: Einlass der Delegierten
13:00 Uhr: Begrüßung, vereinsrechtlicher Teil des Chorjugendtages
16:00 Uhr: Ende
vereinsrechtlicher Teil im Bürgerhaus Maichingen, Sindelfinger Str. 44, 71069 Sindelfingen
Die Teilnahme ist wahlweise an beiden Teilen oder nur am vereinsrechtlichen Teil möglich. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 15. Juli 2025. Bei einer später eingehenden Anmeldung kann eine Unterkunft für die Projektentwicklung nicht garantiert werden.
Für die Teilnahme an der Projektentwicklung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 55 € für die Verpflegung während der Projektentwicklung, Unterkunft und Abendaktivität erhoben. Für bis zu 2 Jugendliche unter 27 Jahren pro Verein wird die Teilnahme von der Chorjugend gefördert.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten minderjähriger Teilnehmer (bitte unterschrieben bis 31. August 2025 an die Geschäftsstelle zurücksenden): 25-04-29_CJT 2025_Einverständnis Sorgeberechtigte
TAGESORDNUNG CHORJUGENDTAG 28. September 2025
1. Feststellung der Stimmberechtigung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Berichte
- Vorsitzende der Chorjugend
- Musikdirektor der Chorjugend
- Finanzreferentin der Chorjugend
- Rechnungsprüfer der Chorjugend
Diese vier Berichte liegen schriftlich vor.
- Bericht von „Rhythm of Riga 2025“ (Förderfondsprojekt 2024)
Austauschmöglichkeit zu den Berichten im Raum
4. Aussprache zu den Berichten
5. Entlastung des Vorstandes
6. Änderungen der Jugendordnung
7. Wahlen
- 1 Vorsitzende:r
- 2 stellvertretende Vorsitzende:r
- 2 Vertreter:innen der Chöre
8. Projekte und Ausbildungen 2026
9. Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit: Vorstellung der Projektidee
10. Kindeswohlkonzept der Chorjugend im SCV
11. Gemeinsame Chorjugend BW
Austauschmöglichkeit zu den Projekten im Raum
12. Feststellung der Anwesenheit für die Auszahlung des Förderfonds
13. Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit: Beschluss der Projektidee
14. Genehmigung des Haushaltes 2026
15. Anträge
16. Verschiedenes
Anträge an den Chorjugendtag müssen laut Satzung § 15 (5) bis zum 13. September 2025 schriftlich bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes eingegangen sein.
Wahl- und Stimmberechtigung siehe § 4 Abschnitt 7 der Jugendordnung:
https://www.s-chorverband.de/verband/satzung-und-ordnungen/
Förderfondskriterien: https://www.s-chorverband.de/foerderfonds-der-chorjugend-im-scv/
Anmeldeformular zum Chorjugendtag 2025
alternativ direkt unter: https://forms.office.com/e/rxQ7vWTnfF