Schwäbischer Chorverband
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Ehrungen

Ehre, wem Ehre gebührt – Ehrungsurkunden der Chorverbände

Besonderen Verdiensten um das Singen und den Verein gebührt Anerkennung. Folgende Auszeichnungen auf Landes- und Bundesebene für SängerInnen, Vereinsverantwortliche sowie ChorleiterInnen können Sie beantragen. Die Tabelle verschafft Ihnen einen schnellen Überblick, welche Voraussetzungen für die jeweilige Ehrung erfüllt sein müssen.

Alle Personen-Ehrungen durch den Schwäbischen und Deutschen Chorverband aus der untenstehenden Liste beantragen Sie am Besten direkt in OVERSO. Wenn Sie die Mitgliederdaten gepflegt haben, sehen Sie dort bereits alle Ehrungsvorschläge und müssen diese nur noch einreichen. Unterstützung erhalten Sie in der OVERSO-Hilfe oder bei Ihrem Regionalchorverband.

Jetzt hier klicken und Ehrung für Sänger:innen und Chorleiter:innen über OVERSO beantragen.

Vereinsehrungen und Ehrungen durch den Regionalchorverband beantragen Sie über das Ehrungsportal. Wenn Sie die vom regionalen Chorverband verteilten Zugangsdaten und Ihre Mitgliedsnummer (ohne die letzten beiden Nullen) als Verein oder Verband zur Hand haben, können Sie die Ehrung sofort online beantragen. Andernfalls rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Jetzt Ehrung vom Regionalchorverband online erstellen.

Ein Tipp an dieser Stelle

Manche Vereinsmitglieder legen auf offizielle Ehrungen großen Wert – andere schätzen andere Formen des Dankes. Manche Urkunden verstauben in Schubladen, andere bekommen einen Ehrenplatz. Denken Sie immer daran: Eine Verleihung der Urkunden ist nicht immer spannend für das Publikum. Haben Sie Mut zur Kreativität – gerade auch beim Dankeschön sagen!

offizielle Ehrungen

Wie wird meine Ehrung bearbeitet:

Wenn die Ehrungsanträge über das Online-System eingetragen sind, werden sie automatisch an den regionalen Chorverband weitergeleitet. Dort wird eine erste Prüfung der Angaben vorgenommen. Mit der Weitergabe des Antrages durch den Regionalchorverband an den Schwäbischen Chorverband wird die Ehrung offiziell befürwortet. In der Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverband werden die Urkunden erstellt und den Regionalchorverbänden zur Aushändigung weitergegeben.

Ehrungen für SängerInnen/Chorleiterinnen

Grundsätzlich gilt: Zu den aktiven Singejahren zählen alle Jahre, die das Mitglied in einem Chor gesungen hat, auch Singejahre in Schulchören, freien Chören oder Kirchenchören.

Beantragen Sie die gewünschte Ehrung mindestens 6 Wochen vor dem Ehrungstermin.

Besondere Ehrungen von Einzelpersonen durch den SCV

Vereine und regionale Chorverbände ehren in vielfältiger Form Personen, die sich um das Chorwesen besondere Verdienste erworben haben, z.B. als langjährige Vereinsvorstände oder als Förderer und Mäzene. Ihr zuständiger Regionalchorverband gibt Ihnen hierzu die notwendigen Informationen.

Goldene Ehrennadel des Schwäbischen Chorverbandes

Diese Auszeichnung verleiht der Schwäbische Chorverband an Personen, die sich in besonderem Maße und überregional um den Chorgesang in unserem Lande verdient gemacht haben. Voraussetzung für die Ehrung ist, bei Ehrungen, die auf Vorschlag eines Regionalverbandes erfolgen, dass die Verdienste bereits vom Regionalchorverband in angemessener Weise gewürdigt wurden und seit dieser Würdigung bereits einige Zeit vergangen ist.  Über die Verleihung der Goldenen Ehrennadel entscheidet der Präsident oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Präsidiums.

Silcher-Auszeichnung des Schwäbischen Chorverbandes

Dies ist die höchste Auszeichnung, die der Schwäbische Chorverband verleiht. In Frage kommen Personen, die sich in außergewöhnlichem und herausragendem Maße um das Chorwesen in unserem Lande verdient gemacht haben. Grundsätzlich ist Voraussetzung, dass die Goldene Ehrennadel bereits verliehen wurde. Die Verleihung der Goldenen Ehrennadel sollte mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Für die Beantragung der Goldenen Ehrennadel und der Silcher-Auszeichnung gibt es ein gesondertes Antragsformular. Der Antrag muss mit einer ausreichenden Begründung versehen sein. Über die Verleihung der Silcher-Auszeichnung entscheidet das Präsidium.

Ehrungen von Chören

Der Deutsche Chorverband ehrt Chöre, die ein Bestehen von 75, 100, 125, 150, 175 oder 200 Jahren nachweisen können mit einer Urkunde. Die Beantragung der Ehrung erfolgt hier online. Das angegebene Ehrungsdatum wird nach Bearbeitung im Regionalchorverband und dem Schwäbischen Chorverband in der Verbandszeitung SINGEN des Schwäbischen Chorverbands veröffentlicht.

Ab 100 Jahre (125, 150, 175 …) gibt es für alle Vereine, die einen Antrag auf Vereins-Ehrung stellen, eine Jubiläumsgabe des Schwäbischen Chorverbandes in Höhe von € 300,00. Eine separate Antragstellung ist nicht notwendig. Die Jubiläumsgabe wird automatisch gewährt, wenn ein Antrag auf Ehrung durch den Deutschen Chorverband gestellt wird.

Beantragen Sie die gewünschte Ehrung rechtzeitig, mindestens aber 6 Wochen vor dem Ehrungstermin.

Ab 125 Jahren gibt es nach der Anzahl der gemeldeten aktiven Mitglieder eine Notenspende (im Moment pro aktivem Mitglied im Wert von € 1,50). Das Antragsformular für die Notenspende steht auf der Seite des Deutschen Chorverbands zum Download bereit.

Die Deutsche Chorjugend ehrt Kinder- und Jugendchöre zum 25-jährigen Bestehen mit einer Urkunde. Beantragt wird diese über den jeweiligen Regionalverband im Schwäbischen Chorverband.

Ehrung für Regionalchorverbände

Der DCV verleiht Regionalchorverbänden, die ein Bestehen von 75 Jahren (danach alle 25 Jahre) nachweisen können, eine Ehrenurkunde.

Staatliche Auszeichnungen für Chöre

Es gibt zwei  Auszeichnungen, die die Bundesrepublik Deutschland bzw. das Land Baden-Württemberg an Chöre vergibt:

  1. Zelter-Plakette:
    Die Zelter-Plakette wird an Chöre verliehen, die nachweislich 100 Jahre oder länger lückenlos bestehen und sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Über die Anträge entscheidet der Empfehlungsausschusses beim Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
    Der Antrag muss bis spätestens 31. März des Vorjahres dem Schwäbischen Chorverband inklusive aller Anlagen vorliegen, eine spätere Bearbeitung ist nicht möglich. Das aktuelle Formular zur Antragsstellung sowie weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter www.deutscher-chorverband.de/service/zelter-plakette.
  2. Die Conradin-Kreutzer-Tafel des Landes Baden-Württemberg:
    Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg hat für Amateurmusikensembles des Landes, die 150 Jahre oder älter sind und sich um das kulturelle Leben des Landes verdient gemacht haben, die Conradin-Kreutzer-Tafel gestiftet. Neben dem Alter des Vereins ist eine weitere Voraussetzung, dass die Vereine Inhaber der Zelter-Plakette sind und dies nachweisen können. 1998 wurde die Tafel zum ersten Mal beim Tag der Laienmusik in Baden-Baden verliehen. Die Tafel wird nur an runden Jubiläen der Vereine verliehen, also bei 150-, 160-, 170-, 175- usw. jährigen Jubiläen. Die Conradin-Kreutzer-Tafel wird in jedem Jahr auf dem Landes-Musik-Festival ausgehändigt.
    Der Antrag muss bis spätestens 1. Dezember des Vorjahres der Verleihung dem Schwäbischen Chorverband vorliegen, da sonst keine Bearbeitung mehr möglich ist. Der Antrag wird auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bereitgestellt.

Bei weiteren Fragen zum Thema Ehrungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes.

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Wenn Sie von den Leistungen des Verbandes profitieren und Mitglied werden möchten, finden Sie hier weitere Informationen.

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Ihre persönliche SCV-Ansprechpartnerin

Sibylle Brückel

(erreichbar Mittwoch und Donnerstag zu den Geschäftszeiten)

Telefon: 07153 92816-64

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