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GEMA

GEMA = Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Auch Komponisten, Textdichter, Arrangeure und Musikverlage müssen und sollen mit ihren Werken – ihrem geistigem Eigentum – Geld verdienen. Überall, wo ihre Stücke aufgeführt werden, nutzt jemand dieses Eigentum. Die geistigen Urheber können aber natürlich nicht mit jedem Chor, jedem Orchester und allen, die musizieren, korrespondieren, verhandeln und Rechnungen schicken. Deswegen haben sie sich einer Gesellschaft angeschlossen, die diese Aufgaben für sie übernimmt und dafür ihrerseits einen bestimmten Prozentsatz der Einnahmen erhält. 
Das ist die GEMA.

Dass es die GEMA gibt, hat auch Vorteile für Sie als Verein: Der Musiknutzer in der Bundesrepublik Deutschland hat es nur mit einem einzigen Ansprechpartner zu tun, wenn es um die Rechte an geschützten Werken des musikalischen Weltrepertoires geht. Die GEMA überträgt die Nutzungsrechte an den Veranstalter gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung, die sie dann nach Abzug der Verwaltungskosten an die betroffenen Urheber abführt.

Alle Veranstaltungen sind GEMA-meldepflichtig

Für alle öffentlichen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen gilt die GEMA-Meldepflicht (was aber nicht heißt, dass alle etwas kosten)! Die Meldepflicht gilt auch für Benefizkonzerte oder Aufführungen ohne Eintrittsgeld, Kirchenkonzerte, Weihnachts- und Adventsfeiern. Eine Ausnahme jedoch gibt es: Ständchen (Geburtstag, Hochzeit) und Singen bei Beerdigungen müssen nicht gemeldet werden.

Günstige GEMA-Tarife für Mitglieder des Schwäbischen Chorverbandes

Mitgliedsvereine des Schwäbischen Chorverbandes (SCV) kommen in den Genuss besonderer Verträge. Seit dem 1.1.2018 ist ein neuer GEMA-Vertrag in Kraft. Es handelt sich um einen Pauschalvertrag, den der Deutsche Chorverband mit der GEMA abgeschlossen hat.

Wie funktioniert eine korrekte GEMA-Anmeldung für SCV-Mitgliedsvereine

Grundsätzlich gilt:

Nur wenn der Veranstalter ein Mitgliedsverein des SCV ist, kann über den SCV gemeldet werden werden!

Meldung von Konzerten und Konzerten mit geselliger Nachfeier

Die Meldung erfolgt papierlos im Vereinsprofil in OVERSO. Sie benötigen hierfür ein Programm als pdf-Datei oder eine Aufstellung der Musikfolge. Die Meldung hat umgehend nach der Veranstaltung zu erfolgen, spätestens zum Ende des Folgemonats, da ansonsten keine Kostenübernahme garantiert werden kann.

Hier zur GEMA-Meldung für Mitgliedsvereine in OVERSO.
Nach dem Einloggen können Sie in der OVERSO-Hilfe Unterstützung für die Meldung erhalten.

Bei technischen Schwierigkeiten kann die Meldung derzeit noch mit dem an gema@s-chorverband.de erfolgen.

SCV-Mitgliedsbonus: Der SCV übernimmt bei termingemäßer Anmeldung die GEMA-Gebühren für die konzertanten Veranstaltungen und zwar unabhängig davon, wie viele Konzerte der Verein durchführt. Für evtl. nachfolgende gesellige Teile muss der Verein selbst die Kosten tragen. Der Schwäbische Chorverband übernimmt auch Kurkonzerte, die von den Vereinen im Zusammenwirken mit der Kurverwaltung durchgeführt werden, allerdings nur drei Veranstaltungen pro Jahr.

Die vom SCV getragenen GEMA-Gebühren werden bis zu 75 % vom Land bezuschusst. Vereine, die nach 3.9 der Förderrichtlinie für die Amateurmusik von einer Förderung ausgeschlossen werden, können ihre GEMA-Gebühren nicht beim SCV einreichen. Sie können eine Übernahme von 25 % der Kosten beim SCV beantragen. Hierzu stellen wir demnächst ein Formular bereit.

Rein gesellige Veranstaltungen

sind nach dem Stattfinden anzumelden. Sie werden zwischen dem veranstaltendem Verein und der GEMA abgerechnet. Das Anmeldeformular gibt es hier  GEMA Meldeformular auf der zweiten Seite. Das vollständig ausgefüllte GEMA-Meldeformular wird per Mail an den Schwäbischen Chorverband gesendet.

SCV-Mitgliedsbonus: 15% Nachlass für alle geselligen Veranstaltungen

Infos zu den normalen Vergütungssätzen finden Sie unter: www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/tarife-im-ueberblick/

Gemeinschaftsveranstaltungen

Grundsätzlich gilt: Gemeinschaftsveranstaltungen können nicht über den SCV abgerechnet werden! Es sei denn, dass der Veranstalter ein Mitgliedsverein des SCV ist und dies auf den Plakaten und Programmen vermerkt ist. Die Formulierung lautet in der Regel: Veranstalter im Sinne des Veranstalterrechts (oder abgekürzt: V.i.S.d.VR): xy. Diese Angabe kann irgendwo auf dem Programm oder Plakat eingedruckt sein. Ein solcher Vermerk ist übrigens auch für das Thema Veranstalterhaftpflicht ganz wichtig. Gibt es einen Schadensvorfall und ist nicht eindeutig geklärt, wer der Veranstalter ist, werden alle beteiligten Versicherungen eine Regulierung ablehnen, nach dem Motto: Gehen Sie zur Versicherung Ihres Mitveranstalters.

Sollten noch Fragen zum Thema GEMA bestehen, so geben die Geschäftsstelle des SCV und die GEMA gerne Auskunft.

GEMA zentralisiert Kundenservice

Die GEMA hat die Zuständigkeiten ihrer Regionaldirektionen neu geordnet. Ab sofort ist das Kundencenter in Berlin zentraler Ansprechpartner für Fragen zur Musiknutzung. Dies betrifft auch die Anmeldung von Musiktiteln, die nicht dem Rahmenvertrag des DCV unterliegen (z.B. gesellige Veranstaltungen. Alle vom Rahmenvertrag erfassten Veranstaltungen werden auch weiterhin an den jeweiligen Landesverband, in unserem Falle den Schwäbischen Chorverband gesandt.

Hier die neue Adresse für sonstige Anfragen:

GEMA Kundencenter, 11506 Berlin
Telefon: 030 588 58 999
Telefax: 030 212 92 795
E-Mail: kontakt@gema.de

 

Reklamationsformular GEMA

Repertoiresuche der GEMA

 

Ihre persönliche SCV-Ansprechpartnerin



Sibylle Brückel
(erreichbar Mittwoch und Donnerstag zu den Geschäftszeiten)
Telefon: 07153 92816-64
E-Mail: Nachricht schreiben...


Hilfreich zu diesem Thema sind u.a. auch:

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