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Kooperation Schule-Verein

Die musikalische Kooperation zwischen Schule und Verein

Sie wollen eine Kooperation zwischen Ihrem Verein und einer Schule? Wunderbar! Am Anfang jeder Kooperation gilt es, alle Ideen und Gedanken zu sammeln und einen Plan zu entwickeln, wie daraus Schritt für Schritt eine Zusammenarbeit realisiert werden kann.

Mit unserer neuen Broschüre unterstützen wir Sie. Diese kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Dauerkooperation

Mit der musikalischen Dauerkooperation Schule-Verein wird es erstmals in einem deutschen Bundesland möglich, dass einzelne Schulen und Vereine eine musikalische Patenschaft beginnen und mehrere Jahre nacheinander auch finanziell zum Aufbau dieser Zusammenarbeit unterstützt werden können. Insbesondere für viele Grundschulen, Hauptschulen, sowie im Förder- und Sonderschulbereich soll das eigene Musikleben noch stärker entfaltet werden und tragfähige Gemeinschaften von Kindern, Jugendlichen, Elternhäusern und Vereinsmitgliedern entstehen.

Detailliertere Informationen und Wissenswertes auf einen Blick finden Sie in folgendem Download:

Informationsblatt Dauerkooperation Schule-Verein

Einzelkooperation

Neben der Dauerkooperation gibt es die Möglichkeit der Einzelkooperation. Bei dieser kann die finanzielle Förderung musikalischer Einzelprojekte einer Schule mit einem Verein beantragt werden.

Wie beantrage ich Mittel für eine Dauerkooperation?

Die Anträge auf musikalische Dauerkooperation werden von den Schulleitern und dem Vereinsvorstand gemeinsam unterzeichnet, und dann an den jeweils zuständigen Landesverband der Amateurmusik – hier der Schwäbische Chorverband – gesandt. Von dort wird er an das für diesen Landesverband zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Ein bis auf weiteres dort berufenes Zuteilungs-Gremium legt die Höhe der jährlichen Landesförderung der Dauerkooperation fest. Zu beachten ist, dass während der Laufzeit einer Dauerkooperation keine Anträge auf Einzelkooperation gestellt werden können.

Der Antrag auf Dauerkooperation muss dem Schwäbischen Chorverband bis 31. Januar in jenem Jahr vorliegen, in dem die Dauerkooperation beginnt. Es muss ein jährlicher Folgeantrag gestellt werden, in dem ausgedrückt wird, dass die Kooperation weitergeführt wird und eine weitere Förderung erwünscht ist. Dieser Folgeantrag muss bis 31. Januar nach Beginn der Förderung beim Verband eingegangen sein.

Dauerkooperation Erstantrag
Dauerkooperationen Folgeantrag
Dauerkooperation Verwendungsnachweis

Wie beantrage ich eine Einzelkooperation?

Die Anträge auf Einzelkooperation werden ebenfalls von den Schulleitern und dem Vereinsvorstand gemeinsam unterzeichnet. Allerdings werden diese dann direkt an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Zu beachten ist, dass die Anträge spätestens 6 Wochen vor einer Konzertveranstaltung und spätestens zum 1. September des Veranstaltungsjahres vorliegen müssen.

Vordruck-Kooperation-Schule-Verein-Einzelkooperation

Die Patenschaftsurkunde für Dauerkooperationen

Die Patenschaftsurkunde ist der sichtbare Bestandteil dieser Kooperation. Beide Partner, Schule und Verein, erhalten eine solche Urkunde, unterzeichnet vom Kultusminister und dem Präsidenten des Schwäbischen Chorverbandes.

Tipps für die Überreichung der Patenschaftsurkunde

Kooperationskonzerte oder Gemeinschaftsveranstaltungen bieten einen schönen Rahmen für die Überreichung dieser Urkunde. Vergessen Sie nicht die Presse zu informieren. Weiter können Sie auch einen Delegierten Ihres regionalen oder des Schwäbischen Chorverbandes oder des Schulamts bitten, die Übergabe der Urkunde vorzunehmen.

Unsere Dauerkooperation läuft aus – wie kann es weitergehen?

Eine Anschlussfinanzierung kann aus dem Jugendbegleiter-Programm erfolgen. Das Jugendbegleiter-Programm ist eine Fördermaßnahme für Schulen des Landes, die außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote dem Schulprofil entsprechend realisieren wollen. Abhängig von der Anzahl der angebotenen Wochenstunden im Rahmen des Programms erhalten Schulen Fördermittel, mit denen sie eigenverantwortlich Angebote realisieren können. Antragsberechtigt sind alle öffentlichen Schulen, nicht die Vereine. Für die Vokal- und Instrumentalvereine sind folgende Punkte zu beachten:

Der Verein sollte mit der Schulleitung 1 Jahr vor Beendigung der Kooperation Schule-Verein in Kontakt treten. Die Schulleitung kennt in der Regel die verantwortlichen Personen innerhalb der Kooperation, da die Jahresberichte der Kooperationspartner von der Schulleitung verfasst werden.

Der Verein sollte bei der Schulleitung nachfragen, ob die Schule aus dem Fördertopf des Jugendbegleiter-Programms überhaupt schon Mittel abruft und wenn ja, ob sie alle verfügbaren Mittel abruft. Mittel, die noch zur Verfügung stehen, könnten dann zur Fortführung einer Dauerkooperation zur Realisierung von Musikangeboten im außerschulischen Bereich im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms verwendet werden. Die Informationen, dass das Jugendbegleiter-Programm seit einigen Jahren den Schulen für die Kooperation mit außerschulischen gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Organisationen ein zusätzliches Kooperationsbudget zur Verfügung stellt, sollte man auf jeden Fall in die Gespräche mit der Schulleitung einfließen lassen.

Zu den Richtlinien des Jugendbegleiter-Programms

Die Geschäftsstelle des SCV hilft Ihnen gerne in Fragen der Kooperation weiter.

Ihre persönliche SCV-Ansprechpartnerin



Anne Stamer
(erreichbar i.d.R. Montag bis Donnerstag vormittags)
Telefon: 07153 92816-65
E-Mail: Nachricht schreiben...


Hilfreich zu diesem Thema sind u.a. auch:

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