Kindeswohl im Chor
Wir haben Verantwortung
Die Chorjugend im Schwäbischen Chorverband hat in ihren Aufgaben einen „Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Sänger und Sängerinnen von Kinder- und Jugendchören durch Förderung des sozialen Verhaltens“ definiert. Wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeitsbildung ist der Schutz des Wohls von Kindern und Jugendlichen um ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Daher bekennt sich die Chorjugend im SCV als Träger der freien Jugendhilfe ausdrücklich zu den Zielen des Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG).
Arbeitshilfen zum Kindeswohl im Verein
Zur Anwendung des Bundeskinderschutzgesetzes, den Zielen und Maßnahmen für Chöre hat die Deutsche Chorjugend eine Arbeitshilfe herausgegeben.
- Arbeitshilfe der Deutschen Chorjugend
- Arbeitshilfe sowie Mustervorlagen für Jugendämter in Baden-Württemberg zur Umsetzung des § 72 a Bundeskinderschutzgesetz, herausgegeben vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg