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Vorteile Mitgliedschaft

Jetzt Mitglied werden – Wir freuen uns auf Sie

Jeder Chor und jedes Vokalensemble in unserer Region ist in der Gemeinschaft des Schwäbischen Chorverbandes herzlich willkommen.

Wie wird man Mitglied?

Um Mitglied im Schwäbischen Chorverband und damit auch im Deutschen Chorverband zu werden, stellt der Chor einen Antrag an seinen zuständigen Regionalchorverband.

Die Adressen, Ansprechpartner und das Antragsformular können Sie hier herunterladen:

Der Regionalchorverband (RCV) prüft den Aufnahmeantrag und gibt ihn an den Schwäbischen Chorverband weiter. Das Präsidium entscheidet über die Aufnahme und der Chor erhält eine Aufnahmebestätigung.

Mit der Aufnahme in den SCV geht Ihr Verein folgende Pflichten ein:

Wenn Sie Hilfe benötigen, sprechen Sie mit unserer Geschäftsstelle.

Ihre Vorteile durch die Mitgliedschaft im Schwäbischen Chorverband

Werden Sie Teil eines Netzwerks aus über 2.600 Chören im zweitgrößten Chorverband Deutschlands und profitieren Sie vom Know-How eines Verbandes mit über 150-jähriger Geschichte.

  • Topaktuell informiert über Chorszene, Verbands- und Vereinsthemen
    Sie erhalten elf Mal pro Jahr kostenfrei die Verbands- und Fachzeitschrift SINGEN (1 Exemplar pro 7 aktive Vereinsmitglieder).
    Da der SCV Mitglied im Deutschen Chorverband ist, erhalten Sie zudem monatlich die bundesweite Zeitschrift CHORZEIT (pauschal 2 Exemplare je Mitgliedsverein).
  • Kostenfreie Beratung bei Fragen zur Vereinsführung
    Profitieren Sie von unserem Know-How im Vereins- und Verbandsmanagement. Die Erstberatung erfolgt telefonisch oder per E-Mail und ist kostenfrei.
    Unsere Geschäftsstelle und unsere Experten beraten Sie gerne bei Fragen zu:

    • Vereinsorganisation
    • Vereins-Versicherungen
    • Recht
    • Besteuerung von Vereinen
    • Künstlersozialkasse
    • GEMA
    • musikalischen Inhalten.
  • Sicher versichert
    Ihre Mitgliedschaft enthält mehrere für den Vereinsalltag sinnvolle Versicherungen bei der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

    • Veranstalterhaftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Unfallversicherung
    • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
    • D&O-Versicherung
  • Übernahme der GEMA-Kosten
    Überlassen Sie die GEMA-Kosten für chorische Konzertveranstaltungen dem SCV. Als einer der wenigen deutschen Landesverbände übernimmt er diese zu 100%. Sie müssen Ihre Veranstaltungen somit nur unmittelbar nach der Veranstaltung über das GEMA-Formular an die Geschäftsstelle des SCV melden. Alles Weitere übernehmen wir.
    Bei anderweitiger Nutzung der GEMA erhalten Sie als SCV-Mitglied zudem günstigere Tarife.
  • Förderung besonderer Projekte
    Für besondere Projekte (Kooperationen, besondere Konzerte, Konzert-/Wettbewerbsreisen) können Sie beim SCV eine finanzielle Förderung von bis zu 3.000€ beantragen. Weitere Informationen und die aktuellen Formulare finden Sie auf der Internetseite.
  • Unterstützung Ihrer Nachwuchsarbeit
    Um die lebendige Chorlandschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln, ist eine vielseitige Nachwuchsarbeit unerlässlich und liegt dem SCV sehr am Herzen. Gerne unterstützen wir Sie beratend dabei. Als Mitgliedsverein mit mindestens einem Kinder-/ Jugendchor erhalten Sie zudem jährlich im Rahmen Ihrer Teilnahme am Chorjugendtag einen Zuschuss von 110,00€.
    Ihre Jugendmitglieder möchten sich aktiv im Verband einbringen? Dann wenden Sie sich gerne an die Chorjugend im Schwäbischen Chorverband.
  • Ihre Stimme für die Chorbewegung
    Für Sie und alle anderen Mitglieder setzt sich der SCV aktiv in staatlichen, kommunalen, kirchlichen, pädagogischen und wirtschaftlichen Einrichtungen sowie Behörden für die Belange der Chorbewegung ein. So konnte in den vergangenen Jahren eine Erhöhung der Chorleiterförderung erreicht werden, ebenso wie die Wiedereinführung des Faches Musik in der Grundschule.
  • Nutzen Sie unsere Partnerschaften für Ihre Chöre
    Als Mitglied des SCV sind Sie automatisch auch Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk und können die besonderen Konditionen des Verbandes für auswärtige Konzerte, Chorausflüge etc. nutzen.
    Des Weiteren kooperieren wir mit dem Programm „Mitglieder Benefits“. Profitieren Sie bei Ihren privaten Einkäufen bei vielen Programmpartnern: Mit Ihrer SCV-Mitgliedsnummer als Code shoppen Sie mit Rabatt.
  • Vergünstigte Bedingungen bei der Chorleitersuche
    Sie suchen einen neuen Chorleiter? Schalten Sie eine Anzeige in der Zeitschrift SINGEN oder auf der Homepage des SCV und erhalten Sie einen Mitgliederrabatt von 15% auf alle Anzeigengrößen.
    Auch bei der Finanzierung Ihres Chorleiters unterstützen wir Sie gerne und sorgen u.a. dafür, dass Sie automatisch und ohne zusätzlichen Aufwand die jährliche Chorleiterförderung des Landes in Höhe von 500,00 € (Stand 2022) erhalten.
  • Vernetzung mit anderen Verbänden und Musiksparten
    Der SCV engagiert sich nicht nur regional und ausschließlich in der Chormusik, sondern im gesamten Amateurmusikbereich in Baden-Württemberg und in der Chorszene sogar bundesweit. So sind wir Mitglied im Landesmusikverband Baden-Württemberg sowie im Deutschen Chorverband und befinden uns mit diesen im regen Austausch, um voneinander zu lernen und uns stetig konstruktiv weiterzuentwickeln.
  • Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) bietet für den Deutschen Chorverband und seine Mitglieder einen besonderen Service. Weitere Informationen finden sich unter: Deutscher Chorverband: Partner-Jugendherbergen

Ruhende Mitgliedschaft

Vereine, die derzeit keinen aktiven Vereinsbetrieb aufrecht erhalten, können Ihre Mitgliedschaft auf Antrag ruhen lassen. Die Mitgliedschaft kann maximal drei Jahre ruhen. Die Ruhezeit soll dem Verein helfen wieder sängerische Aktivitäten zu entwickeln. Der Schwäbische Chorverband und die Regionalchorverbände unterstützen den Verein dabei.

Vereine mit ruhender Mitgliedschaft zahlen einen jährlichen Beitrag von € 120,00. Darin enthalten sind monatlich zwei Exemplare der Zeitschrift SINGEN sowie die Beratungsleistungen des SCV. Für die Zeit des Ruhens werden keine GEMA-Gebühren übernommen und es gibt keinen DCV Versicherungsschutz.

Der Antrag ist schriftlich über den Regionalchorverband an das Präsidium des Schwäbischen Chorverbandes zu stellen.

Antrag auf ruhende Mitgliedschaft

Ihre persönliche SCV-Ansprechpartnerin



Isabelle Arnold

Telefon: 07153 92816-61
E-Mail: Nachricht schreiben...


Hilfreich zu diesem Thema sind u.a. auch:

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