Zuschüsse
Wer bekommt wofür Zuschüsse?
Singen im Chor ist nicht nur Hobby, sondern zugleich Kulturpflege. Welche Projekte aus öffentlichen Fördermitteln oder Mitteln des Schwäbischen Chorverbandes gefördert werden können, dazu gleich mehr.
Grundsätzlich gilt: Zuschussanträge müssen gestellt und bewilligt werden bevor die Maßnahme beginnt! Denn: Wer anfängt, ohne eine Bewilligung zu haben, beweist, dass er keinen Zuschuss braucht.
Förderberatung „Auf!Leben“ für die Kinder- und Jugendarbeit
Ihr habt Ideen, nur leider fehlt es aktuell einfach an Geld in der Chorkasse? Ihr wollt eurem Kinder- und Jugendchor einfach mal wieder etwas Abwechslung bieten und wisst aber noch nicht wie? Oder habt sogar bereits ein Projekt geplant, nur fehlt noch die passende Förderung? Egal, ob Impulstag, Großprojekt, Wochenendfreizeit, Sommerlager, Workshop-Serie oder ein gemeinsamer Chorausflug ins Grüne.
Mit dem Programm „AUF!leben – Zukunft ist jetzt.“ unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung bundesweit Kinder und Jugendliche dabei, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen außerhalb des Schulunterrichts zurückzugewinnen.
Aktuell läuft eine zweite Förderrunde für Projekte, die im Juli und August 2022 stattfinden. Bewerbungsfrist ist der 31. Mai 2022. Unser Fördermittelcoach, Anna-Lena Schreier, Kulturmanagerin aus Heddesheim, berät weiterhin im Auftrag der Deutschen Chorjugend interessierte Vereine. Ihr habt Fragen oder Ideen? Dann meldet euch gerne einfach unverbindlich unter aufleben@chor-in-bw.de.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat aktuell eine neue Förderrunde im Programm „Zukunftsstark“ ausgeschrieben. Damit sollen Vereine der Breitenkultur, wie der Amateurmusik, unter anderem bei Konzepten zur Mitglieder- und Publikumsgewinnung, sowie -bindung unterstützt werden.
Der Schwäbische Chorverband hat in Zusammenarbeit mit seinen Partnern ProStimme GmbH und Heilbronner Stimme nun Pakete zusammengestellt, die in das Förderprogramm passen. Durch diese konzeptionelle Vorarbeit sollen Vereine und Regionalchorverbände ermutigt werden einen Antrag zu stellen. Alle Pakete können grundsätzlich auch ohne Förderung des Landes gebucht werden.
Wichtige Rahmenbedingungen der Förderung:
- Antragsfrist ist der 30.06.2022.
- Die Projektlaufzeit ist im Zeitraum vom 10.10.2022 bis 14.10.2023
- Die Fördersumme muss zwischen 10.000 und 100.000 € liegen.
- Der Eigenanteil muss mindestens 20 % der Kosten betragen.
Vorgefertigte Pakete haben wir in zwei Ausprägungen entwickelt. Diese lassen sich kombinieren, funktionieren aber auch eigenständig.
Weitere Informationen zu den Paketen: www.s-chorverband.de/2022/05/neue-foerderrunde-zukunftsstark-pakete-fuer-mitgliedergewinnung/
Zuschüsse für Vereine
Landeszuschuss für die Beschäftigung von Chorleiterinnen und Chorleitern
Hier kommt gleich eine Ausnahme! Diesen Zuschuss erhält jeder Mitgliedsverein ohne Antragstellung automatisch jedes Jahr über seinen Regionalchorverband. Er beträgt derzeit 500 €. Der Zuschuss wird mit der Beitragsrechnung ausbezahlt bzw. verrechnet.
Zuschüsse für Vereine und Regionalchorverbände
1. Zuschuss des SCV für besondere Projekte
Ihr Verein/Ihr Regionalchorverband plant ein besonderes Projekt (Konzert, Aktionstag etc.)?
Dann reichen Sie doch einen Antrag auf Projektförderung bei der Geschäftsstelle des SCV bis zum 31. Dezember des Vorjahres ein. Für Projekte, die im Januar, Februar und März des Projektjahres stattfinden, ist der Einreichungstermin der 1. November des Vorjahres.
Ausnahme im Jahr 2022 (corona-bedingt): Einreichung bis zum 31. Januar 2022 bzw. 31. Mai 2022
Hier finden Sie die Richtlinien für die Bezuschussung besonderer Projekte:
Richtlinien für Projektbezuschussung 2022
Pro Verein wird max. 1 Projekt jährlich gefördert. Wenn das Projekt den Anforderungen entspricht, wird ein Zuschuss von € 500,00 garantiert. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der bewilligten Anträge, auf die die bereitgestellten Zuschussmittel prozentual verteilt werden. Pro Projekt werden maximal € 3.000,00 bezuschusst. Projekte, die unter € 500,00 kosten, werden nicht bezuschusst. Wichtig ist, bei der Antragstellung ein genaues Programm bzw. einen Projektverlauf beizulegen.
Ablauf der Antragsstellung:
- Verein: Abgabe des ausgefüllten Antragsformulars „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für ein besonderes Projekt“ bis zum 31. Januar 2022 bzw. 31. Mai 2022.
- SCV: Nachricht vom SCV über Aufnahme des Projektes in das Bezuschussungsverfahren oder Zusendung einer Ablehnung.
- Verein: Rücksendung des Mittelabrufs und Einreichung eines Verwendungsnachweises (Programm, Zeitungsberichte, keine Belege) bis 30.11. des Jahres, in dem das Projekt stattfindet. Ausnahme: 31.01. des Folgejahres für Projekte, die im November/Dezember des Projektjahres stattfinden.
- SCV: Ggf. Bewilligung eines weiteren Zuschussbetrages.
- Verein: Zusendung des 2. Mittelabrufs.
Wichtig: Verwenden Sie bitte bei der Werbung für Ihr gefördertes Projekt folgendes Logo auf sämtlichen Print- und Onlineveröffentlichungen:
SCV-Logo mit freundlicher Unterstützung
Beispiele für besondere Projekte:
- Kooperationsprojekte, nicht nur mit Kindergärten und Schulen, sondern auch mit Partnern aus dem Amateurmusikbereich, Sport, Partnerensembles aus dem Ausland, Migrationsprojekte, Inklusionsprojekte etc.
- Kostenintensive Konzerte, z.B. mit Orchesterbeteiligung/Bands, besondere Inszenierungen, Uraufführungen.
- Konzertreisen und Wettbewerbsreisen. Die Wettbewerbe müssen wenigstens auf Landesebene stattfinden (z.B. Landeschorwettbewerb).
Die Formulare für den Antrag und den Verwendungsnachweis finden Sie unter
2. Zuschuss für die Gründung eines Kinder- oder Jugendchores
Der SCV gewährt neugegründeten Kinder- und/oder Jugendchören einen Gründungszuschuss in Höhe von € 300,00. Der Chor kann 6 Monate nach Gründung einen Antrag auf diesen Gründungszuschuss stellen
3. Anschubfinanzierung Kinder- und Jugendchöre
Der neugegründete Chor erhält auf Antrag zusätzlich eine Anschubfinanzierung in Höhe von maximal € 1.000,00, die innerhalb eines Jahres nach Einreichung entsprechender Nachweise (Kosten für Probenwochenenden, Stimmbildung, Noten, Instrumente, hier v.a. Orff‘sches Instrumentarium, Percussion-Instrumente, in Ausnahmefällen E-Pianos) ausbezahlt werden. Zwingende Voraussetzung für diesen Zuschuss ist der Nachweis, dass der Chor einen Auftritt hat, eine Chorreise macht etc.
4. Jubiläumsgabe
Für Kinder- und Jugendchöre gibt es für Chor-Jubiläen ab 25 Jahre (weiter dann 50 Jahre usw.) eine Jubiläumsgabe in Höhe von € 300,00.
Ab 100 Jahre (125, 150, 175 …) gibt es für alle Vereine, die einen Antrag auf Vereins-Ehrung durch den DCV stellen, eine Jubiläumsgabe in Höhe von € 300,00.
Eine separate Antragstellung ist nicht nötig. Die Jubiläumsgabe wird automatisch gewährt, wenn ein Antrag auf Ehrung durch den DCV gestellt wird.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter Ehrungen.
5. Landeszuschuss für überfachliche Jugendarbeit
Informationen und Antragsformulare finden Sie unter:
http://www.jugendarbeitsnetz.de/index.php/formulare-ljp.html
Die Zuschussmittel kommen aus dem Landesjugendplan. Der Antrag muss bis 1. März eines Jahres beim SCV eingegangen sein.
6. Bundeszuschuss für Internationale Konzertreisen mit Begegnungscharakter für Kinder- und Jugendchöre
Informationen und Antragsformulare finden Sie unter:
http://www.deutsche-chorjugend.de/internationales/
Zuschüsse für Regionalchorverbände
Landeszuschüsse für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Die Richtlinien und das Anmeldeformular finden Sie unter:
2022_Antragsformular RCV-Fortbildungsmaßnahmen
2022_Verwendungsnachweis_RCV-Fortbildungsmaßnahmen
Bitte verwenden Sie bei dieser Art der Förderung folgendes Logo des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg auf sämtlichen Print- und Onlineveröffentlichungen:
Zuschüsse für Einzelpersonen für Qualifizierungsmaßnahmen
Der SCV gewährt für kostenintensive Weiterbildungen für Chorleiter einen Zuschuss von maximal € 200,00 pro Jahr und Chorleiter.
Der formlose Antrag muss enthalten:
- Bestätigung über die Teilnahme an der Weiterbildung
- Bestätigung über die Kosten der Weiterbildung
- Beleg über die Fahrtkosten
- Darstellung der Beteiligung des Vereins an den Kosten
Wer gibt noch Zuschüsse?
Auch bei anderen Organisationen und Institutionen kann ein Verein oder Regionalchorverband Zuschussanträge stellen.
- Förderprogramme im BMCO (Impuls, Neustart Amateurmusik, Musik für alle, u.a.): https://bundesmusikverband.de/uebersicht-foerderprogramme/
- Deutsch-französisches Jugendwerk: www.dfjw.org
- Deutsch-polnisches Jugendwerk: www.dpjw.org
- Ihre Stadt/Ihre Gemeinde, z.B. im Rahmen einer Partnerschaft
- Ihr Landkreis
Gerne berät Sie die Geschäftsstelle über Zuschüsse und Fördermaßnahmen!