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Schwäbischer Chorverband » Anmeldung zum ordentlichen Chorjugendtag 2024

Anmeldung zum ordentlichen Chorjugendtag 2024

Datum: 21./22. September 2024
Anmeldeschluss: 15. Juli 2024 (Projektentwicklung und Mittagessen)
Ort: Jugendherberge Rottweil und Mehrgenerationenhaus Kapuziner Rottweil

Samstag, 21. September 2024

Projektentwicklung für den Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit:

14:30 Uhr: Begrüßung und Kennenlernen

15:00 Uhr: Brainstorming Projekte (Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit)

18:00 Uhr: Abendessen

19:30 Uhr: gemeinsame Aktivität (Infos folgen)

Übernachtung & Projektentwicklung in der Jugendherberge Rottweil, Oberamteigasse 13, 78628 Rottweil

Sonntag, 22. September 2024

Projektentwicklung für den Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit:

08:00 Uhr: Frühstück

09:00 Uhr: Konkretisierung der Beschlussvorlage der Projektideen für den vereinsrechtlichen Teil

12:00 Uhr: Mittagessen* für Projektentwicklungsteilnehmer

 

Mitgliederversammlung – vereinsrechtlicher Teil:

12:00 Uhr: Einlass der Delegierten

13:00 Uhr: Begrüßung, vereinsrechtlicher Teil des Chorjugendtages

16:00 Uhr: Ende

*Mittagessen (für Delegierte als Selbstzahler mit Anmeldung möglich) & vereinsrechtlicher Teil im Mehrgenerationenhaus Kapuziner, Neutorstraße 4-6, 78628 Rottweil

Die Teilnahme ist wahlweise an beiden Teilen oder nur am vereinsrechtlichen Teil möglich. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 15. Juli 2024 (Projektentwicklung und Mittagessen).
Für die Teilnahme an der Projektentwicklung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 55 € für Verpflegung während der Projektentwicklung/Unterkunft/Abendaktivität erhoben. Für bis zu 2 Jugendliche unter 27 Jahren pro Verein wird die Teilnahme von der Chorjugend gefördert.

 

Einverständniserklärung der Eltern minderjähriger Teilnehmer (bitte unterschrieben bis 9. September 2024 an die Geschäftsstelle zurücksenden):

Chorjugendtag Elterneinverständniserklärung

 

TAGESORDNUNG CHORJUGENDTAG 22. September 2024

1. Feststellung der Stimmberechtigung

2. Genehmigung der Tagesordnung

3. Berichte

  • Vorsitzende der Chorjugend
  • Musikdirektor der Chorjugend
  • Finanzreferentin der Chorjugend
  • Rechnungsprüfer der Chorjugend

Die Berichte liegen schriftlich vor.

4. Aussprache zu den Berichten

5. Entlastung des Vorstandes

6. Bericht vom Chorcamp der Chorjugend im SCV (Förderfondsprojekt 2023)

7. Feststellung der Anwesenheit für die Auszahlung des Förderfonds

8. Förderfonds Kinder- und Jugendchorarbeit: Vorstellung der Projektidee und Beschluss

9. Projekte und Ausbildungen 2025/2026

10. Genehmigung des Haushaltes 2025

11. Wahlen

  • 1 Finanzreferent:in
  • 2 Rechnungsprüfer:innen

12. Bericht zum Kindeswohlkonzept der Chorjugend im SCV

13. Gemeinsame Chorjugend BW

14. Stiftung Kinder- und Jugendchorarbeit im SCV

15. Anträge

16. Verschiedenes

Anträge an den Chorjugendtag müssen laut Satzung §14 (5) bis zum 6. September 2024 schriftlich bei der Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes eingegangen sein.

Wahl- und Stimmberechtigung siehe § 4 Abschnitt 7 der Jugendordnung:
https://www.s-chorverband.de/verband/satzung-und-ordnungen/

Förderfondskriterien: https://www.s-chorverband.de/foerderfonds-der-chorjugend-im-scv/

 

Anmeldung Chorjugendtag 2024

    Teilnehmer:in

    Nachname (Pflichtfeld)

    Vorname (Pflichtfeld)

    E-Mail-Adresse (Pflichtfeld) (ggf. wichtig für kurzfristige Änderungen)

    Geburtsdatum (Pflichtfeld)

    (Bei minderjährigen Teilnehmern wird die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern benötigt.)
    (Hinweis für Android-Smartphone-User (nicht Apple): Wenn Sie im Kalender, der Ihnen beim Antippen des Geburtsdatumsfeldes angezeigt wird, ganz oben links die Jahreszahl antippen bzw. Monat/Jahr länger drücken, dann können Sie durch Scrollen das Geburtsjahr direkt auswählen.)
     

    Verein (Pflichtfeld)

    Vereinsnummer (26…, 9-stellig)


    Mitglied in folgenden Gremien des SCV: (Mehrfach-Antwort möglich)


    Ich werde an der Mitgliederversammlung (vereinsrechtlicher Teil, So. 22.9.24)
    teilnehmen / nicht teilnehmen
    (Mehrfach-Antwort möglich, Pflichtfeld)


    Projektentwicklung Förderfonds

    Der Kostenbeitrag für die Teilnahme an der Projektentwicklung Förderfonds in Höhe von 55 Euro für Unterkunft/Verpflegung/Abendaktivität wird in Rechnung gestellt. Diese Kosten können ggf. nach Rücksprache mit dem Verein von diesem erstattet werden. Für bis zu 2 Jugendliche unter 27 Jahren pro Verein wird die Teilnahme von der Chorjugend gefördert.

     

    Ich werde an der Projektentwicklung Förderfonds (Sa./So. 21./22.9.24)
    teilnehmen / nicht teilnehmen
    (Pflichtfeld)

     

     

    Ja, ich nehme an der Projektentwicklung Förderfonds teil und...

     

    1. Ich benötige eine Übernachtung in der Jugendherberge Rottweil, nach Möglichkeit im... (Pflichtfeld)

     

    2. Ich wünsche folgende Verpflegung (Pflichtfeld)

     

    3. Rechnungsempfänger:in (ggf. Verein, Firma...)

    Nachname (Pflichtfeld)

    Vorname (Pflichtfeld)

    Straße / Hausnummer (Pflichtfeld)

    PLZ (Pflichtfeld)

    Ort (Pflichtfeld)


    • Delegierte, die nicht an der Projektentwicklung Förderfonds mitwirken,
      können auf Selbstzahlerbasis auch am Mittagessen am 22. September 2024 um 12 Uhr teilnehmen.
      Die Kosten werden vor Ort im Bistro bezahlt. Kuchen/ Butterbrezeln/Getränke können vor Ort ohne vorherige Anmeldung erworben werden.

    • Ja, ich melde mich hiermit verbindlich für das Mittagessen am 22. September an und wähle:

     

     

    Für Teilnehmer:innen der Projektentwicklung Förderfonds ist das Mittagessen inbegriffen, siehe Abfrage oben.

     


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