Vereinsrecht für Fortgeschrittene
Aufbauseminar
Datum: 13.10.2018
Anmeldeschluss: 13.09.2018
Ort: Schwäbisch Hall
Beginn - Ende: 13.10. 09:00 - 13.10. 14:00 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl: 20
Leitung
- Christian Heieck - Rechtsanwalt
Dozenten
- Christian Heieck - Rechtsanwalt
Kurzbeschreibung
Sie haben das/ein Grundlagenseminar bereits besucht oder auf andere Weise erste Erfahrungen und Kenntnisse der Grundlagen des Vereinsrechts erworben? Dann können Sie Neues und Ergänzendes in den wesentlichen Bereichen der Vereinsarbeit erfahren: Vorstandsarbeit und Vorstandshaftung, Praxis der Mitgliederversammlung, Satzungsfragen und Neuerungen, Kontakt und Umgang mit Finanzbehörden und Vereinsregister, Veranstaltungsverträge des Vereins, Urheberrecht und Sozialversicherung, das Kopieren von Noten und vieles mehr steht auf der Tagesordnung dieses Aufbauseminars.
Zielgruppe
Vorstandsmitglieder und ChorleiterInnen
Seminarziel
Vertiefen der vereinsrechtlichen Fragen und ergänzen weiterer wichtiger Themenbereiche der Vorstandsarbeit. Neben der Informationsvermittlung soll das Aufbauseminar vor allem die Erlangung von Sicherheit im Erkennen und im Umgang mit vereinsrechtlichen Vorschriften ermöglichen, den Umgang mit praktischen Fragen und auftauchenden Problemen im Bereich der Mitgliederversammlung erleichtern und Formulierungs- sowie Formularhilfe leisten.
Inhalt
- Praxis der Mitgliederversammlung
- Urheberrecht im Verein, das Kopieren von Noten, Zitierrecht etc.
- Insbesondere Behandlung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Datenschutz im Verein
- Kinderschutzgesetz, erste Erfahrungen
- Rund um das Künstersozialversicherungsgesetz
- GEMA-Fragen
Voraussetzungen
Die Teilnahme am Grundlagenseminar ist sinnvoll, aber nicht erforderlich.
Veranstaltungsort
- Gemeindehaus der Evang. Kirchengemeinde Tüngental
Altenhausener Straße 1
74523 Schwäbisch Hall
Anmeldungen & Buchungen
Hinweis:
Wenn Sie jetzt sofort eine Seminar-Rücktrittsversicherung bei unserem Partner HanseMerkur abschließen wollen, dann können Sie das über diesen Link tun:
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=68&adnr=4296422&locale=de_DE
Die Seminar-Reiserücktrittversicherung muss bis 30 Tage vor Reisebeginn oder
spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Autor: Johanna Luther-Mikanski am 13. Okt 2018 09:00, Rubrik: Chor- und Vereinsmanagement, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,