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Zeitschrift SINGEN

SINGEN – Die Zeitung des Schwäbischen Chorverbandes und der Chorjugend

Informationen und Inspiration für SängerInnen, Vereinsverantwortliche und ChorleiterInnen

Die Fachzeitschrift SINGEN, hervorgegangen aus der Schwäbischen Sängerzeitung, liefert ihren drei Zielgruppen in 11 Ausgaben jährlich Artikel zu Themen aus den Bereichen Chorpraxis, Vereinsführung, Singen & Stimme und mehr. Die Zeitung bietet Informationen und Hilfestellungen für die tägliche Arbeit, z. B. durch Fachartikel zu Chorarbeit, Noten- und CD-Besprechungen, Vorstellung von Fachbüchern, Ausschreibungen von Fortbildungsangeboten etc. Natürlich soll die Unterhaltung auch nicht zu kurz kommen. Dafür gibt es eine Rätselseite, Glossen aus dem Choralltag, Berichte über Reisen und vieles mehr. Dabei wird für jede Ausgabe ein Schwerpunkt festgelegt, der von unterschiedlichen Seiten beleuchtet wird. Weitere Artikel aus den Regionalchorverbänden finden Sie im Chorleben Weblog.

Sie erreichen die Redaktion der Zeitschrift SINGEN unter: redaktion(at)s-chorverband.de

SINGEN kennenlernen oder bestellen

Die Zeitschrift SINGEN erscheint im Verlag der ProStimme Medien- und Dienstleistungsgesellschaft mbH.  Das Jahresabonnement print kostet 29,00 € inkl. Versand, Erscheinungsweise monatlich mit Doppelnummer Juli/August. Das Digitalabonnement kostet 23,99 €.

Hier geht es zur Leseprobe.

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Weitere Informationen und Anzeigenpreise finden Sie hier: Mediadaten Zeitschrift SINGEN.

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Die Zeitschrift SINGEN können Sie auch digital lesen, entweder am PC mit ihrem Webbrowser oder auf einem Mobilgerät (Apple, Google Android, Amazon fire).

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können Sie direkt im Verlag der ProStimme, dort finden Sie auch die Abobedingungen.


 

Aktuelle Ausgaben »Zeitschrift Singen«

    Beschlüsse des Chorjugendtages und Chorverbandstages

    Auf dem Chorjugendtag und dem Chorverbandstag wurden folgende Beschlüsse gefasst:

    CHORJUGENDTAG, 25.09.2022, ULM – BESCHLÜSSE

    In der zweitägigen Projektentwicklung wurden mehrere Ideen entwickelt und eine davon am Chorjugendtag beschlossen: Nach der Pandemie ist der Wunsch nach einer Konzertreise mit Begegnungscharakter groß. Ein Jugendprojektchor, bestehend aus 2-3 Chören plus Einzelpersonen zwischen 14 und 26 Jahren, unternimmt in den Sommerferien 2023 eine einwöchige Reise ins europäische Ausland mit Vorabproben ab April 2023. Welche Chöre an dem Projekt teilnehmen, steht noch nicht fest. Ideal wären Chöre an 2-3 verschiedenen Orten (auch ein Projektchor wäre denkbar), um so Vorproben regional gestreut zu ermöglichen, als Basis für das Projekt. Bei der Planung des Rahmenprogramms sollen die teilnehmenden Jugendlichen eingebunden werden und auch an anderen Stellen im Prozess kann bei Interesse mitgewirkt werden. Es soll ein in der Höhe noch festzulegender Teilnehmerbeitrag erhoben werden. Zusätzlich zu den Mitteln aus dem Förderfonds sollen Zuschüsse / Sponsoren angefragt werden. Mit dem Projekt soll der Kontakt zwischen Chören und die Vernetzung der Jugend gefördert werden und Mitsprache / Einbringungsmöglichkeiten im SCV erfahrbar werden. Konkretere Informatio­nen folgen. Die Projektidee wird mit 50 Ja-Stimmen und bei 1 Enthaltung beschlossen.

    Gewählt wurden:

    • Vorsitzende (3 Jahre): Katharina Burger
    • 2 stellvertretende Vorsitzende (3 Jahre): Sophie-Caroline Danner, Tanja Wolf
    • 1 Vertreterin der Chöre (3 Jahre): Ann-Kathrine Bilic
    • 2 Positionen als Vertreter:innen der Chöre (1 und 3 Jahre) sind unbesetzt.

     

    CHORVERBANDSTAG, 09.10.2022, WAIBLINGEN – BESCHLÜSSE

    TOP 8: Verteilerschlüssel SINGEN: Die Zeitschrift SINGEN ist das Verbandsorgan und Fachzeitschrift des Schwäbischen Chorverbandes. Ziel des SCV ist, dass diese möglichst viele Aktive in den Chören erreicht. Neben der inhaltlichen Weiterentwicklung und der Gewährleis­tung einer sehr guten redaktionellen Qualität spielt der Vertriebsweg eine entscheidende Rolle. Hierzu waren die Verbandesmitglieder im Rahmen einer Online-Befragung aufgerufen Ihre Wünsche und Kritik zu äußern. Hieraus entstand folgender Vorschlag: Die Zeitschrift SINGEN konzentiert sich auf zwei Vertriebswege:

    1. Eine gedruckte monatlich erscheinende Printausgabe direkt an die Vereine
    2. Eine Online-Nachrichtenportal mit Zugang für Mitglieder und erwerbbaren Abonnements und Einzelartikeln

    Neue Regelung ab 01.06.2023: Die Anzahl der gedruckten Ausgabe ergibt sich wie folgt: Jeder Verein (aktiv und ruhend) erhält 1 Exemplar + Anzahl der Ensembles. Die Idee ist, dass so mindestens der Vorstand, sowie alle Chorleiter:innen oder Ensemblesprecher ein Exemplar erhalten, lesen und weitergeben. Darüber hinaus kann der Verein eigenständig weitere Exemplare abonnieren, maximal jedoch 1 pro 15 Aktive kostenfrei. Die ProStimme, als Verlag der Zeitschrift, erhält den Auftrag im Jahr 2023 den Aufbau der Online-Nachrichtenseite voranzutreiben.

    TOP 11. Bestätigung der Wahl der Vorsitzenden der CJ: Katharina Burger wurde im Amt bestätigt.

    Gewählt wurden:

    • Präsident (wg. Turnus für 4 Jahre): Dr. Jörg Schmidt
    • Musikdirektor (für 4 Jahre): Nikolai Ott
    • 1 stellv. Musikdirektor (Nachwahl für 2 Jahre): Sascha Rieger
    • 1 Vertreter:in der Verbandsmitglieder (Nachwahl für 2 Jahre): Monika Koch
    • 2 Beisitzer:in Musikbeirat (für 2 Jahre): Thomas Ungerer & Jonas Kronmüller
    • 2 Rechnungsprüfer (für 4 Jahre): Isabel Schmitz & Thomas Grauer

    Abmahnungen hinsichtlich „Google Fonts“ fordern auch Chöre zum Handeln auf

    Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen

    Mit Verweis auf ein Urteil des Landgerichts München (Urteil v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) kommt es aktuell zu einer Abmahnwelle. Jeder Chor, der eine eigene Website betreibt und „Google Fonts“ eingebunden hat, sollte prüfen, ob er betroffen sein könnte. Konkret geht es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, weil die „Google Fonts“ einer Webseite nicht lokal gespeichert sind, sondern über diese „Google Fonts“ die IP-Adresse des Besuchers an den Sitz von Google in den USA weitergeleitet wird.

    Die Auseinandersetzung betrifft die dynamische Einbindung von „Google Fonts“, welche dazu führt, dass durch den Besuchenden eine Verbindung zu Google-Servern in den USA aufgebaut und die Schriftart von dort geladen wird. Da hierbei die IP-Adresse des Besuchenden und zugleich ein personenbezogenes Datum übermittelt wird, unterliegt der Vorgang der DSGVO. Eine Einwilligung des Besuchenden sei hierfür Voraussetzung. Das Gericht stellte in dem verhandelten Fall fest, dass eine solche Einwilligung nicht erfolgte und verwies darauf, dass der Betreiber auch auf die statische Einbindung hätten zurückgreifen können. Bei dieser Funktionsweise wäre es nicht zu einer entsprechenden Datenverarbeitung gekommen. Die Richter billigten einen Schadensersatz von 100 Euro zu. (mehr …)



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