S-Chorverband

Abgestaubt: Frischer Wind im Verein

Neue Satzungen und Ordnungen

Datum: 26.07.2017
Anmeldeschluss: 26.06.2017
Ort: Plochingen
Beginn - Ende: 26.07. 09:30 - 26.07. 16:00 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl: 30

Leitung

Dozenten

Kurzbeschreibung

Die Satzung und die weiteren Ordnungen eines Vereins regeln den Vereinsalltag. Dieser ist Veränderungen ausgesetzt, die in diesen Ordnungen Niederschlag finden, zumindest aber berücksichtigt werden müssen (neuer Jugendchor, Projektchöre, Beitragsstaffelung u.a.m.). Oft bleiben altehrwürdige Ordnungen unangetastet, die ihren Sinn verloren haben oder dringend der Renovierung bedürfen. Vor allem aber kann und muß vieles schlanker, unbürokratischer werden, um den neuen Anforderungen gerade auch der jungen Chormitglieder und Ensembles entsprechen zu können, dem Rückgrat der Zukunft unserer Vereine.

Zielgruppe

Angesprochen sind Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder, die über den Tellerrand des Alltags ihres Vereins blicken und Zukunftsperspektiven entwickeln wollen.

Seminarziel

Die Vorbereitung von Satzungsdiskussionen und -beschlüssen, methodische Analyse der vorhandenen Ordnungen, Vermeidung von Fehlern bei der Überarbeitung. Wichtig ist auch die Vorbereitung der Darstellung von geplanten Neuerungen in der Mitgliederversammlung und im Vorstand.

Inhalt

  • Mustersatzung und Musterordnung
  • Analyse der eigenen, mitgebrachten Ordnungen
  • Mindestanforderungen Registergericht
  • Steuerliche Anforderungen und Gemeinnützigkeit
  • Notwendiges und Entbehrliches
  • Typische Fehler und ihre Vermeidung
  • Neue Regelungen und praktische Anregungen

Voraussetzungen

Eigene Ordnungen (Satzung, Geschäftsordnungen etc.) mitbringen. Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.


Veranstaltungsort

Anmeldungen & Buchungen



Hinweis:

Wenn Sie jetzt sofort eine Seminar-Rücktrittsversicherung bei unserem Partner HanseMerkur abschließen wollen, dann können Sie das über diesen Link tun:
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=68&adnr=4296422&locale=de_DE

Die Seminar-Reiserücktrittversicherung muss bis 30 Tage vor Reisebeginn oder
spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Autor: Johanna Luther-Mikanski am 26. Jul 2017 09:30, Rubrik: Chor- und Vereinsmanagement, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,

©2024 Schwäbischer Chorverband - im Musikzentrum BW, Eisenbahnstr. 59, 73207 PlochingenTelefon: 07153 92816-60 - Kontakt - Impressum - AGB - Datenschutz Projekt: agentur einfachpersönlich