Abgestaubt: Frischer Wind im Verein
Neue Satzungen und Ordnungen
Datum: 26.07.2017
Anmeldeschluss: 26.06.2017
Ort: Plochingen
Beginn - Ende: 26.07. 09:30 - 26.07. 16:00 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl: 30
Leitung
- Christian Heieck - Rechtsanwalt
Dozenten
- Christian Heieck - Rechtsanwalt
- Johannes Pfeffer - Kulturmanager, Musikwissenschaftler
Kurzbeschreibung
Die Satzung und die weiteren Ordnungen eines Vereins regeln den Vereinsalltag. Dieser ist Veränderungen ausgesetzt, die in diesen Ordnungen Niederschlag finden, zumindest aber berücksichtigt werden müssen (neuer Jugendchor, Projektchöre, Beitragsstaffelung u.a.m.). Oft bleiben altehrwürdige Ordnungen unangetastet, die ihren Sinn verloren haben oder dringend der Renovierung bedürfen. Vor allem aber kann und muß vieles schlanker, unbürokratischer werden, um den neuen Anforderungen gerade auch der jungen Chormitglieder und Ensembles entsprechen zu können, dem Rückgrat der Zukunft unserer Vereine.
Zielgruppe
Angesprochen sind Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder, die über den Tellerrand des Alltags ihres Vereins blicken und Zukunftsperspektiven entwickeln wollen.
Seminarziel
Die Vorbereitung von Satzungsdiskussionen und -beschlüssen, methodische Analyse der vorhandenen Ordnungen, Vermeidung von Fehlern bei der Überarbeitung. Wichtig ist auch die Vorbereitung der Darstellung von geplanten Neuerungen in der Mitgliederversammlung und im Vorstand.
Inhalt
- Mustersatzung und Musterordnung
- Analyse der eigenen, mitgebrachten Ordnungen
- Mindestanforderungen Registergericht
- Steuerliche Anforderungen und Gemeinnützigkeit
- Notwendiges und Entbehrliches
- Typische Fehler und ihre Vermeidung
- Neue Regelungen und praktische Anregungen
Voraussetzungen
Eigene Ordnungen (Satzung, Geschäftsordnungen etc.) mitbringen. Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Veranstaltungsort
- Schwäbischer Chorverband - Geschäftsstelle
Eisenbahnstraße 59
73207 Plochingen
Anmeldungen & Buchungen
Hinweis:
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https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=68&adnr=4296422&locale=de_DE
Die Seminar-Reiserücktrittversicherung muss bis 30 Tage vor Reisebeginn oder
spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Autor: Johanna Luther-Mikanski am 26. Jul 2017 09:30, Rubrik: Chor- und Vereinsmanagement, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,