E-Seminar: Vereinsrecht & Corona
Die häufigsten Fragen
Datum: 28.05.2020
Anmeldeschluss: 27.05.2020
Ort:
Beginn - Ende: 28.05. 18:30 - 28.05. 19:30 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl: 100
Dozenten
- Christian Heieck - Rechtsanwalt
Kurzbeschreibung
Corona hat uns alle vor Probleme gestellt, auf die wir nicht vorbereitet waren. Rechtsprechung liegt zu den meisten Fragen, die beim Schwäbischen Chorverband täglich eintreffen, nicht vor. In diesem E-Seminar soll nach derzeitigem Kenntnisstand versucht werden, die besterreichbaren Quellen auszuwerten und die am ehesten praktikablen und der Richtigkeit am nächsten kommenden Antworten zu finden.
Zielgruppe
Vereinsfunktionäre Chorleiter/ Dirigenten
Seminarziel
Rechtsanwalt Christian Heieck beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen von Vereinsfunktionär*innen und Chorleiter*innen des Schwäbischen Chorverbandes zum Thema Corona.Bitte beachten: Es handelt sich hierbei um eine Einschätzung auf Basis der besterreichbaren Quellen. Eine Haftung kann nicht übernommen werden.
Inhalt
- Verein und Chorleiter
- Verein und Gemeinnützigkeit im Hinblick auf nicht stattfindende Probenarbeit
- Verein und seine Mitglieder: Zahlung des Mitgliedsbeitrages trotz fehlender Probentätigkeit
- Absage von Reisen und Hotelbuchungen, Stornierungen
- Verein und Mitgliederversammlung: Alternativen und Folgen bei Nichtdurchführung
Voraussetzungen
Internetfähiges Endgerät (PC, Laptop etc.)
Anmeldungen & Buchungen
Hinweis:
Wenn Sie jetzt sofort eine Seminar-Rücktrittsversicherung bei unserem Partner HanseMerkur abschließen wollen, dann können Sie das über diesen Link tun:
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=68&adnr=4296422&locale=de_DE
Die Seminar-Reiserücktrittversicherung muss bis 30 Tage vor Reisebeginn oder
spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Autor: Johanna Luther-Mikanski am 28. Mai 2020 18:30, Rubrik: Chor- und Vereinsmanagement, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,