Vereinsmanagement kompakt 2
Datum: 15.10.2016
Anmeldeschluss: 15.09.2016
Ort: Ulm
Beginn - Ende: 15.10. 09:30 - 15.10. 17:30 Uhr
Maximale Teilnehmerzahl: 30
Leitung
- Johannes Pfeffer - Kulturmanager, Musikwissenschaftler
Dozenten
- Christian Heieck - Rechtsanwalt
- Achim W. Schwörer - SCV-Schatzmeister; Steuerberater
Kurzbeschreibung
Von Vereinsvorständen wird oftmals erwartet, dass sie sich in allen Bereichen des Vereins-managements auskennen. Im zweistufigen Vereinsmanagement Kompakt soll neuen Vereinsfunktionären wie Vorständen, Abteilungsleitern, Jugendleitern, die Angst vor diesen Aufgaben genommen werden.Das zweite Seminar baut auf den im ersten Seminar erworbenen Grundlagen auf und stellt steuerrechtliche Aspekte der Chorarbeit in den Mittelpunkt. Daher empfiehlt sich das Semi-nar insbesondere auch für neue Kassenwarte/Kassier. Das Seminar dient auch dem Kontakt-aufbau zu anderen Vereinen und den Fachleuten im Schwäbischen Chorverband.
Zielgruppe
Teilnehmer des Grundkurses und Personen mit Grunderfahrung im Vereinsmanagement, neue Kassenwarte/Kassiere.
Seminarziel
Vermittlung von Grundkompetenzen im Vereinsmanagement Vereinsbesteuerung.
Inhalt
- Vereinsbesteuerung
- Vereinsrecht 2
Voraussetzungen
Teilnahme am Grundkurs, Grunderfahrung im Vereinsmanagement
Veranstaltungsort
- Haus der Begegnung
Grüner Hof 7
89073 Ulm
Themen:
- I Vereinsbesteuerung
- Vier Grundbereiche des Vereinshaushaltes
- Fallstricke im Vereinsleben, e.V. und Gemeinnützigkeit
- Welche Steuern sind für die Steuererklärung eines Vereines von Bedeutung?
- Aktuelle Grenzen und Freibeträge im Steuerrecht; fristgerechte Verwendung des Vereinsvermögens
- II Vereinsrecht 2
- Vertiefung Haftungsfragen im Chor. Wer haftet für welche Fehler und wie kann man sich dagegen absichern?
- Übungsleiter und Ehrenamtspauschale, Tätigkeitsvergütungen Vorstand, steuerliche Pflichten bei Spenden. Geschenke an Mitglieder
- Urheberrecht, GEMA, Künsterlsozialkasse. Mit musikalischen Aktivitäten sind vile Gesetzte und damit Pflichten verbunden. Welche sind dies genau, und wann muss wer bezahlen?
Anmeldungen & Buchungen
Hinweis:
Wenn Sie jetzt sofort eine Seminar-Rücktrittsversicherung bei unserem Partner HanseMerkur abschließen wollen, dann können Sie das über diesen Link tun:
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=68&adnr=4296422&locale=de_DE
Die Seminar-Reiserücktrittversicherung muss bis 30 Tage vor Reisebeginn oder
spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Autor: Johanna Luther-Mikanski am 15. Okt 2016 09:30, Rubrik: Chor- und Vereinsmanagement, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,