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Mai 2022

neue Förderrunde „Zukunftsstark“: Pakete zur Mitgliedergewinnung

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat aktuell eine neue Förderrunde im Programm „Zukunftsstark“ ausgeschrieben. Damit sollen Vereine der Breitenkultur, wie der Amateurmusik, unter anderem bei Konzepten zur Mitglieder- und Publikumsgewinnung, sowie -bindung unterstützt werden.

Der Schwäbische Chorverband hat in Zusammenarbeit mit seinen Partnern ProStimme GmbH und Heilbronner Stimme nun Pakete zusammengestellt, die in das Förderprogramm passen. Durch diese konzeptionelle Vorarbeit sollen Vereine und Regionalchorverbände ermutigt werden einen Antrag zu stellen. Alle Pakete können grundsätzlich auch ohne Förderung des Landes gebucht werden.

Wichtige Rahmenbedingungen der Förderung:

  • Antragsfrist ist der 30.06.2022.
  • Die Projektlaufzeit ist im Zeitraum vom 10.10.2022 bis 14.10.2023
  • Die Fördersumme muss zwischen 10.000 und 100.000 € liegen.
  • Der Eigenanteil muss mindestens 20 % der Kosten betragen.

Vorgefertigte Pakete haben wir in zwei Ausprägungen entwickelt. Diese lassen sich kombinieren, funktionieren aber auch eigenständig. weiterlesen »


Förderprogramme des Landes

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat u.a. 2 Förderprogramme neu ausgeschrieben, für die auch Chöre einen Antrag stellen können:

Kunst trotz Abstand:

Ziel des Programms ist die Ermöglichung künstlerischer Veranstaltungen und Projekte, die Wiedergewinnung von Publikum und die Öffnung für aktuelle Themen und neue gesellschaftliche Bereiche.

Antragsfrist: 17. Mai 2022

Online-Antrag: www.mwk-kunstfoerderung.de/kunsttrotzabstand

Richtlinie: Richtlinie Kunst trotz Abstand

FAQ: FAQs Kunst trotz Abstand

 

Investitionsprogramm „Zukunftsstark“:

Ziel des Programms ist es, durch die Stärkung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur ein zukunftsorientiertes sowie zeitgemäßes Kulturangebot zu ermöglichen und einen Beitrag zur Überwindung der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu leisten.

Antragsfrist: 30. Juni 2022

Online-Antrag: www.mwk-kunstfoerderung.de/zukunftsstark 

Richtlinie: Richtlinie Zukunftsstark

FAQ: FAQs Zukunftsstark

 

Weitere Informationen und Förderberatung: Ausschreibungen: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)


Förderprogramm »Weiterkommen!«

Mit seinem ersten Förderprogramm stellt sich das Kompetenzzentrum Kulturelle Bildung und Vermittlung in Baden-Württemberg als neuer Partner vor, der Kultureinrichtungen, Künstler*innen und Vermittler*innen berät, begleitet und fördert: »Weiterkommen!«

»Weiterkommen!« richtet sich an Kunst- und Kultureinrichtungen und weitere Akteur*innen der Kunst- und Kulturszene in Baden-Württemberg. Das Programm soll sie dabei unterstützen, an einem Vermittlungskonzept und/oder künstlerischen Vorhaben (weiter) zu arbeiten. Ziel ist es, die Akteur*innen zu stärken, zu vernetzen und dabei neue Prozesse für Vermittlung und mehr Kulturelle Teilhabe anzustoßen. weiterlesen »


Förderprogramme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) unterstützt Kunst und Kultur mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen, darunter:

Mit dem Förderprogramm „FreiRäume“ verfolgt das MWK das Ziel, neue Orte der Begegnung und des gemeinschaftlichen Engagements zu schaffen. Unter dem Titel „Zukunftsmusik“ richtet sich das Fördermodul zudem an Netzwerke von Chören, Ensembles und Orchestern der Amateurmusik sowie professionelle Musikerinnen und Musiker. Antragsfrist ist der 14. Oktober 2021.

Ziel des am 23. Juni 2020 von der Landesregierung beschlossenen Nothilfefonds für Kunst- und Kultureinrichtungen (Nothilfefonds) ist es, eine aufgrund der Corona-Pandemie drohende existenzielle und dauerhafte Beschädigung der vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft in Baden-Württemberg zu verhindern, die kulturelle Infrastruktur zu erhalten und die Verwirklichung eines kulturellen Spiel- oder Veranstaltungsbetriebs auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 zu ermöglichen. Das Antragsverfahren endet, wenn die Mittel vollständig vergeben wurden, spätestens jedoch am 30. September 2021.

Mit dem Förderprogramm für Mädchen- und Knabenchöre will das MWK die hervorragende gesangliche und musikalische Chorausbildung der Kinder und Jugendlichen im Land sicherstellen. Antragsfrist ist der 15. Juni des jeweiligen Förderjahres.

Weitere Informationen zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie hier.


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