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November 2022

Neue Förderrunde NEUSTART AMATEURMUSIK

Es ist so weit: das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK startet in die dritte Runde der Projektförderung und fördert urbane und ländliche Ensembles der Amateurmusik in ganz Deutschland. In der aktuellen Runde wurde der maximale Förderbetrag verdoppelt, sodass Ensembles bis zu 20.000 € Förderung erhalten können. Es können sich Ensembles weltlicher und kirchlicher Träger bewerben. Neu ist, dass auch Kreisverbände und kleine Diözesen bis zu 150.000 € Förderung beantragen können. Das Programm ist Teil von NEUSTART KULTUR, das die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung stellt.

Anträge können über das digitale Antragsformular laufend bis zum 31.12.2022 gestellt werden. Eine Projektförderung bei NEUSTART AMATEURMUSIK ist nicht an feste Module gebunden und kann insgesamt zweimal erfolgen. Antragsberechtigt sind alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen. weiterlesen »


Amateurmusik-Förderprogramm IMPULS wird erweitert und verlängert

Mehr Musikensembles profitieren, höhere Fördersummen

Das Förderprogramm IMPULS bietet ab sofort weitere Anreize, um Amateurmusikensembles wie Musikvereine, Chöre, Orchester sowie Kreisverbänden nach der schwierigen Corona-Zeit bei der Wiederaufnahme von Proben- und Konzerttätigkeit dauerhaft zu unterstützen. Die Einreichung von Förderanträgen ist bis zum 31. Dezember 2022 laufend möglich. Beratung und Hilfe bei der Antragstellung ist gewährleistet. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite impuls.bundesmusikverband.de. weiterlesen »


Förderprogramme des Landes

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat u.a. 2 Förderprogramme neu ausgeschrieben, für die auch Chöre einen Antrag stellen können:

Kunst trotz Abstand:

Ziel des Programms ist die Ermöglichung künstlerischer Veranstaltungen und Projekte, die Wiedergewinnung von Publikum und die Öffnung für aktuelle Themen und neue gesellschaftliche Bereiche.

Antragsfrist: 17. Mai 2022

Online-Antrag: www.mwk-kunstfoerderung.de/kunsttrotzabstand

Richtlinie: Richtlinie Kunst trotz Abstand

FAQ: FAQs Kunst trotz Abstand

 

Investitionsprogramm „Zukunftsstark“:

Ziel des Programms ist es, durch die Stärkung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur ein zukunftsorientiertes sowie zeitgemäßes Kulturangebot zu ermöglichen und einen Beitrag zur Überwindung der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu leisten.

Antragsfrist: 30. Juni 2022

Online-Antrag: www.mwk-kunstfoerderung.de/zukunftsstark 

Richtlinie: Richtlinie Zukunftsstark

FAQ: FAQs Zukunftsstark

 

Weitere Informationen und Förderberatung: Ausschreibungen: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)


Förderprogramm „Weiterkommen!“ wird neu ausgeschrieben

Das Förderprogramm »Weiterkommen!« des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) geht in die zweite Runde und fragt Sie: Mit welchen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung möchten Sie weiterkommen?

»Weiterkommen!« gibt kein dezidiertes Thema vor. Auch in seiner zweiten Runde soll es Sie dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchten Sie aufgreifen? Welche Partner*innenschaften möchten Sie schließen oder pflegen? Mit welchem gemeinsamen Vorhaben möchten Sie mehr Teilhabe im Kulturbereich ermöglichen? weiterlesen »


Förderprogramm »Weiterkommen!«

Mit seinem ersten Förderprogramm stellt sich das Kompetenzzentrum Kulturelle Bildung und Vermittlung in Baden-Württemberg als neuer Partner vor, der Kultureinrichtungen, Künstler*innen und Vermittler*innen berät, begleitet und fördert: »Weiterkommen!«

»Weiterkommen!« richtet sich an Kunst- und Kultureinrichtungen und weitere Akteur*innen der Kunst- und Kulturszene in Baden-Württemberg. Das Programm soll sie dabei unterstützen, an einem Vermittlungskonzept und/oder künstlerischen Vorhaben (weiter) zu arbeiten. Ziel ist es, die Akteur*innen zu stärken, zu vernetzen und dabei neue Prozesse für Vermittlung und mehr Kulturelle Teilhabe anzustoßen. weiterlesen »


Impulsprogramm „Kultur nach Corona“

Mit „Kultur nach Corona“ legt das Kunstministerium ein neues, umfangreiches Impulsprogramm auf. Das mit 18,5 Millionen Euro dotierte Programm richtet sich gezielt an Kultureinrichtungen, Kulturschaffende, Musikerinnen und Musiker, Vereine und Verbände im Land. Bewerbungen sind ab 27. September möglich.

Mit dem Investitionsprogramm für die Vereine könnten etwa geeignete Spiel- und Proberäume angemietet, Luftfilter angeschafft wie auch die Infrastruktur von Spielstätten aufgerüstet werden, beispielsweise die technische Ausstattung für Open-Air-Konzerte. Gefördert würden bei Vereinen zudem Aktionen zur Mitgliedergewinnung und der Ausbau von Beratungsangeboten.

Weitere Informationen finden sich hier.


Push Dich! Ein Programm für kreative Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren

Die künstlerisch-kreative Auseinandersetzung mit sich selbst und der Umwelt vermag wesentlich zu einer starken  Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Insbesondere in und nach Krisenzeiten, wie der Pandemie, zeigt sich der Wert Kultureller Bildung. Die Baden-Württemberg Stiftung möchte daher Jugendliche darin unterstützen, sich kreativ, schöpferisch mit der gegebenen Situation auseinanderzusetzen und diese aktiv zu gestalten.

Über das Programm PUSH DICH! der Baden-Württemberg-Stiftung erhalten junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren die Möglichkeit, in kleinen Gruppen ihre künstlerischen Ideen umzusetzen. weiterlesen »


Förderprogramme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) unterstützt Kunst und Kultur mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen, darunter:

Mit dem Förderprogramm „FreiRäume“ verfolgt das MWK das Ziel, neue Orte der Begegnung und des gemeinschaftlichen Engagements zu schaffen. Unter dem Titel „Zukunftsmusik“ richtet sich das Fördermodul zudem an Netzwerke von Chören, Ensembles und Orchestern der Amateurmusik sowie professionelle Musikerinnen und Musiker. Antragsfrist ist der 14. Oktober 2021.

Ziel des am 23. Juni 2020 von der Landesregierung beschlossenen Nothilfefonds für Kunst- und Kultureinrichtungen (Nothilfefonds) ist es, eine aufgrund der Corona-Pandemie drohende existenzielle und dauerhafte Beschädigung der vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft in Baden-Württemberg zu verhindern, die kulturelle Infrastruktur zu erhalten und die Verwirklichung eines kulturellen Spiel- oder Veranstaltungsbetriebs auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 zu ermöglichen. Das Antragsverfahren endet, wenn die Mittel vollständig vergeben wurden, spätestens jedoch am 30. September 2021.

Mit dem Förderprogramm für Mädchen- und Knabenchöre will das MWK die hervorragende gesangliche und musikalische Chorausbildung der Kinder und Jugendlichen im Land sicherstellen. Antragsfrist ist der 15. Juni des jeweiligen Förderjahres.

Weitere Informationen zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie hier.


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