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Förderprogramm „Weiterkommen!“ wird neu ausgeschrieben

Das Förderprogramm »Weiterkommen!« des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) geht in die zweite Runde und fragt Sie: Mit welchen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung möchten Sie weiterkommen?

»Weiterkommen!« gibt kein dezidiertes Thema vor. Auch in seiner zweiten Runde soll es Sie dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchten Sie aufgreifen? Welche Partner*innenschaften möchten Sie schließen oder pflegen? Mit welchem gemeinsamen Vorhaben möchten Sie mehr Teilhabe im Kulturbereich ermöglichen?

 

Rahmenbedingungen:

Bewerben können sich Teams von mindestens drei Personen, die mit einem gemeinsamen Vorhaben im Bereich Kulturelle Bildung, Kulturelle Teilhabe und Vermittlung weiterkommen möchten.

Das Programm fördert zwei Phasen:

1. Konzeptentwicklung

2. Erprobung

Es können beide Phasen oder nur die Phase 1 beantragt werden.

Die Fördersumme liegt bei minimal 5.000€, maximal 30.000€.

 

Voraussetzungen:

Sie arbeiten in einer Kultureinrichtung oder einem Kulturverein, für die/den das MWK zuständig ist.

Dann können Sie einen Antrag stellen, gemeinsam mit einem Team.

Das Team stellt sich bei Antragsstellung mit einem kurzen Video vor.

 

Zeitrahmen:

Bewerbungsfrist: Freitag, 22.07.2022

Projektbeginn: ab Samstag, 01.10.2022

Projektende: Sonntag, 31.12.2023

Was wird gefördert?

Im Rahmen von »Weiterkommen!« werden prozesshafte Vorhaben gefördert, die Kulturelle Teilhabe voranbringen wollen: Was wollen Sie sich vornehmen, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzunehmen und es aktiv mitzugestalten?

Ein Vorhaben könnte zum Beispiel sein, mit Expert*innen aus der Stadtgesellschaft die eigene Institution oder bestimmte Projekte zu reflektieren. Ein Ziel könnte sein, gemeinsam neue Formate für die Vermittlungsarbeit zu entwickeln.

Ihr Vorhaben können Sie mit »Weiterkommen!« entwickeln (Phase 1) und ggf. auch erproben (Phase 2).

Am Ende muss kein fertiges Produkt stehen, keine künstlerische Produktion, „die auf die Bühne muss“.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, Institutionen und Akteur*innen, die dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sind.

Wie zum Beispiel: öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Migrant*innenselbstorganisationen, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatureinrichtungen, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.

 

Online-Beratungen

Um Sie bei Ihren Fragen und Anliegen rund um das Förderprogramm zu unterstützen, bietet das ZfKT regelmäßig Online-Beratungen auf Zoom an:

Infotermin:

Mittwoch, 13.04.2022, 10:00 – 11:00 Uhr

Beratungstermine:

Mittwoch, 11.05.2022, 10:00 – 11:00 Uhr

Montag, 23.05.2022, 13:00 – 14:00 Uhr

Mittwoch, 01.06.2022, 12:00 – 13:00 Uhr

Mittwoch, 15.06.2022, 10:00 – 11:00 Uhr

Freitag, 24.06.2022, 9:30 – 10:30 Uhr

Mittwoch, 29.06.2022, 17:00 – 18:00 Uhr

Dienstag, 05.07.2022, 9:30 – 10:30 Uhr

Montag, 11.07.2022, 11:00 – 12:00 Uhr

 

Weitere Informationen und Anmeldung unter: Förderung – Zentrum für Kulturelle Teilhabe (kulturelle-teilhabe-bw.de)

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Autor: Stamer am 12. Apr 2022 08:39, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,

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