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Juli 2022

Rechtsschutz für nebenberuflich tätige Chorleiter:innen

Ab sofort bietet der DCV gemeinsam mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG einen zusätzlichen Rechtsschutz speziell für nebenberuflich tätige Chorleiter:innen aus DCV-Chören an (Flyer).

Was beinhaltet die Versicherung?

In Ergänzung zum Rechtsschutz im Rahmen der Gruppenversicherung des Vereins, über welchen die Chorleitung dieselbe Absicherung wie jedes andere Vereinsmitglied hat, schützt die Zusatzversicherung die Chorleitung bei gerichtlichen Streitigkeiten zwischen Chorleitung und Chorverein. Für jährlich 15 € (Vertrag mit einem Ensemble) bzw. 30 € (bis zu fünf Verträge mit verschiedenen Ensembles) können sich Chorleitende zusätzlich absichern. Hierbei spielt es keine Rolle, ob vertraglich eine Aufwandsentschädigung zwischen Chorleitung und Verein vereinbart wurde oder die Chorleitung ehrenamtlich agiert. weiterlesen »


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