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Juni 2022

Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb – Was können Vereine tun?

13.06.2022 - Kategorie: Allgemein

Wirtschaftliche Verluste dürfen nicht aus und mit gemeinnützigen Mitteln ausgeglichen werden. Das kann bis zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und (rückwirkenden) Versteuerung des Vereins führen.

Für Verluste, die coronabedingt entstanden sind, hat das Finanzministerium eine Ausnahmeregelung zugelassen. In den „FAQ ‚Corona‘ (Steuern)“ im Abschnitt „XI Maßnahmen im Gemeinnützigkeit-Sektor und für gesellschaftliches Engagement in der Coronakrise“ unter Ziffer 10 führt das Ministerium aus:

„Eine steuerbegünstigte Körperschaft darf Mittel aus ihrem ideellen Bereich, wie zum Beispiel Spenden und Mitgliedsbeiträge, an die wirtschaftlichen Einheiten weiterleiten. Voraussetzung ist jedoch, dass mit diesen Mitteln auf die Corona-Krise zurückzuführende Verluste, die bis zum 31. Dezember 2022 entstanden sind, ausgeglichen werden. Eine Finanzierung von dauerhaften Verlusten der wirtschaftlichen Betätigung durch Mittel aus dem ideellen Bereich wird durch die Finanzverwaltung hingegen nicht akzeptiert.“ weiterlesen »


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