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Informationen zur Mitgliedschaft im Schwäbischen Chorverband für Fördervereine

Das Präsidium im Schwäbischen Chorverband hat Leitlinien zur Mitgliedschaft für Fördervereine herausgegeben. Insbesondere bei Schulchören ist es häufig der Falls, dass bisher nicht der Chor selbst Mitglied wird, sondern ein Förderverein.

„Da Fördervereine und Schulfördervereine selbst keine Chöre sind und tragen, und Sängerinnen und Sänger auch nicht Mitglieder im Förderverein sind, können Fördervereine nicht Mitglied im Sinne des § 7 der Satzung sein. Um solchen Vereinigungen jedoch trotzdem eine Mitgliedschaft im SCV zu ermöglichen, sieht unsere Satzung in § 8 „sonstige Mitgliedschaften“ vor.“ Damit sind jedoch veränderte Bedingungen bzgl der Leistungsangebote verbunden.

Schulchöre sind Chorvereinigungen und können damit Mitglied im Sinne des § 7 der Satzung sein oder werden. Sie können damit auch Chorleiterförderung erhalten, GEMA-Gebühren werden übernommen und es besteht Veranstalterhaftpflicht über den SCV. Schulchöre, die seither über einen Förderverein Mitglied im SCV sind, müssen als Chor die Mitgliedschaft beantragen. Nur dann gibt es die Leistungen, die Mitgliedchöre im SCV erhalten (Versicherung, GEMA, Chorleiterförderung). Der Schwäbische Chorverband unterstützt bei der Umstellung gerne.

Die vollständige Leitlinie findet sich hier zum herunterladen.

Autor: Johannes Pfeffer am 23. Aug 2019 14:16, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,

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