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Diskussionen über Transparenzregister und das Geldwäschegesetz vom Tisch

Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände teilt mit, dass die Diskussionen über ein Transparenzregister und das Geldwäschegesetz geklärt werden konnten. Die Thematik sorgte in letzter Zeit für große Unruhe in der Vereinslandschaft. Hintergrund ist, dass der Bundesanzeiger derzeit Gebührenbescheide an Musikvereine/Spielleutevereinigungen für die Veröffentlichung im Transparenzregister versendet, und  hierfür eine Gebühr zwischen 2,50 €  und 7,50 € p.a. verlangt.
Wie der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) Paul Lehrieder MdB soeben von Finanzexpertin Antje Tillmann (Mitglied des Deutschen Bundestages) erfahren hat, müssen die Vereine die Kosten nicht bezahlen, diese trage der Bund. Paul Lehrieder (ebenfalls Mitglied des Deutschen Bundestages) hatte sich von Beginn an in dieser Sache stark gemacht und freut sich, so schnell einen weiteren politischen Erfolg vermelden zu können: „Es freut uns, dass unsere Bemühungen in dieser Angelegenheit so schnell zum Erfolg geführt  haben und wir die Mehrbelastung und den unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand von den Vereinen abwenden konnten.“

Autor: Pro Stimme am 19. Nov 2019 17:00, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,

2 Gedanken zu “Diskussionen über Transparenzregister und das Geldwäschegesetz vom Tisch

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