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Die Amateurmusik darf nicht zersplittert werden

LMV verlangt Überdenken der Ressortzuständigkeiten

Der Landesmusikverband Baden-Württemberg (LMV) zeigt sich höchst irritiert über die gestern öffentlich gewordenen Pläne der Landesregierung, die Zuständigkeit für seine Mitgliedsverbände auf zwei verschiedene Ministerien aufzuspalten. Der LMV mit seinen zehn Mitgliedsverbänden ressortiert seit nunmehr zehn Jahren im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) und hat sich dort als wichtiger Teil der Breitenkultur in der reichhaltigen Musikszene des Landes etabliert.

„Breite und Spitze gehören auch in der Musik zusammen. Das ist mittlerweile ein kunstpolitisches Allgemeingut. Wir sind durch die Zugehörigkeit zum MWK heute mit unserer musikalischen Expertise in allen Bereichen der Musik anerkannt und bilden das Fundament für das Musikland Nr. 1 in der Bundesrepublik“, betont Christoph Palm, Präsident des LMV. „Die beiden Blasmusikverbände aus der Amateurmusikfamilie herauszulösen, scheint uns sachlich und emotional völlig abwegig“, sagt Min. a. D. Rudolf Köberle als Präsident des Blasmusikverband Baden-Württemberg (BVBW), des mitgliederstärksten Verbandes im LMV, und Vizepräsident des LMV. „Die negativen Folgen, die diese Zuständigkeitsverteilung für unseren Dachverband hinsichtlich seines Selbstverständnisses und der täglichen Praxis, z. B. bei der Verteilung und Verwendung finanzieller Mittel aus dem Landeshaushalt, hätte, würden uns bei unserer Arbeit für die rund 6.500 musiktreibenden Vereine im Land deutlich zurückwerfen“, betont der Schatzmeister des LMV Klaus-Peter Mungenast vom Bund Deutscher Blasmusikverbände (BDB). Gerade in einer Phase, in der es für die Chöre und Musikvereine im Land um die Bewältigung der Pandemiefolgen geht, wäre aus Sicht des LMV eine ineffizientere Struktur mit höherem bürokratischem Aufwand kontraproduktiv.

Auch die beiden weiteren Vizepräsidenten des LMV, Dr. Jörg Schmidt, Präsident des Schwäbischen Chorverbands (SCV), sowie Josef Offele, Präsident des Badischen Chorverbands (BCV), stoßen in dasselbe Horn: „Bei Koalitionsverhandlungen kann es vor lauter Gerechtigkeitsstreben zu außergewöhnlichen Ergebnissen bei der Zuständigkeitsverteilung kommen. Wir bitte die Landesregierung und notfalls den Landtag dringend um eine Korrektur dieser abstrusen Entscheidung.“

Laut eines Berichts der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN) vom 18. Mai 2021 plant die Landesregierung ausschließlich die Blasmusik in das neue Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen umzuressortieren und die übrige Amateurmusik im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) verbleiben zu lassen.

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Autor: Stamer am 20. Mai 2021 09:36, Rubrik: Allgemein, Presse, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,

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