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Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder erhöht

Die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder wurde nun in Baden-Württemberg rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 60 Euro erhöht. Bis Januar 2019 galt in Baden-Württemberg eine Nichtbeanstandungsgrenze von 40 Euro. Zuwendungen bis zu dieser Grenze bleiben ohne Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit von Vereinen. Zuwendungen aus persönlichem Grund (Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum) dürfen nun bis zu 60 Euro kosten, für ein besonderes Vereinsereignis (Weihnachtsfeier oder Ausflug) darf der Verein nun ebenfalls 60 Euro pro Mitglied im Jahr ausgeben. Weitere Informationen.

Autor: Johannes Pfeffer am 26. Mrz 2019 13:07, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,

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