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Betrügerische Mails zum Thema Tranzparenzregister

Seit dem 1. Januar 2020 ist für eingetragene Vereine die automatische Veröffentlichung der wirtschaftlich Bevollmächtigten im Transparenzregister gebührenfrei. Der Vorgang ist vollautomatisiert und es sind keine weiteren Handlungen der Vereine bzw. der Verantwortlichen notwendig.

Aktuell sind das Thema betreffend betrügerische E-Mails im Umlauf, die Vereine zu Zahlungen auffordern. Bitte ignorieren Sie diese E-Mail und folgen Sie nicht den in diesen E-Mails angegebenen Links, denn hierdurch verbreitet sich der rechtswidrige Spam weiter.

Hintergrund: Schon im vergangenen Jahr sorgte die Thematik „Geldwäschegesetz bzw. Transparenzregister“ für große Unruhe in der Vereinslandschaft, da der Bundesanzeiger Gebührenbescheide an Vereine für die automatische Veröffentlichung im Transparenzregister versendet und hierfür eine Gebühr verlangt hatte. Am 11. November 2019 konnten wir Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass die Problematik vom Tisch sei.

Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV), Paul Lehrieder MdB, hatte bereits im Herbst 2019 von Finanzexpertin Antje Tillmann MdB erfahren, dass Vereine die Kosten für die automatisierte Datenübertragung nicht bezahlen müssen, diese trage der Bund. Paul Lehrieder MdB hat diesbezüglich BMCO-Präsident Benjamin Strasser MdB informiert, dass ab 01. Januar 2020 sofort auch keine der Rechnungen, die möglicherweise noch bei den Vereinen eintreffen, bezahlt werden müssen. Der politische Erfolg kam nicht nur der gesamten Amateurmusikszene zu Gute, sondern es konnte auch erneut ein unverhältnismäßig hoher bürokratischer Aufwand von den Vereinen abgewendet werden.

Hier finden Sie weitere generelle Informationen zum Transparenzregister und der Gebühren-Befreiung.

Autor: Arnold am 23. Jan 2020 14:25, Rubrik: Allgemein, Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentar schreiben,

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